Die Kündigung einer Tierarzthelferin mündete in einen komplexen Rechtsstreit, bei dem der spezielle Kündigungsschutz für Schwangere auf den Prüfstand kam. War die Frau zum Zeitpunkt der Entlassung bereits schwanger, und hätte der Arbeitgeber davon wissen müssen? Ein Gerichtsverfahren beleuchtete die heikle Gratwanderung zwischen dem genauen Schwangerschaftsbeginn, versäumten Fristen und der Frage, wann der besondere Schutz tatsächlich greift. Es zeigt, wie dünn das Eis für beide Seiten sein kann, wenn es um den Job und eine sich anbahnende Mutterschaft geht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 SLa 542/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
- Datum: 17.04.2025
- Aktenzeichen: 6 SLa 542/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Mutterschutzgesetz (MuSchG), Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ehemalige tiermedizinische Fachangestellte, die die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses anfocht und sich auf den besonderen Kündigungsschutz für Schwangere berief.
- Beklagte: Betreiberin einer Kleintierpraxis, die das Arbeitsverhältnis der Klägerin gekündigt hatte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Eine tiermedizinische Fachangestellte erhielt im Juli 2023 die Ordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Sie erhob Kündigungsschutzklage erst nach über vier Monaten und berief sich auf den besonderen Kündigungsschutz für Schwangere.
- Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob der besondere Kündigungsschutz für Schwangere (§ 17 MuSchG) auf die Kündigung Anwendung fand und ob die Kündigungsschutzklage rechtzeitig erhoben wurde oder nachträglich zulassungsfähig war.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil, das die Klage abgewiesen hatte, wurde zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
- Begründung: Die Kündigung gilt als wirksam, da die Kündigungsschutzklage zu spät eingereicht wurde und die dreiwöchige Frist abgelaufen war. Ein besonderer Kündigungsschutz für Schwangere griff nicht, da die Arbeitgeberin zum Kündigungszeitpunkt nicht von der Schwangerschaft der Klägerin wusste und diese auch nicht fristgerecht mitgeteilt wurde. Eine Nachträgliche Zulassung der Klage war zudem wegen Fristversäumnis ausgeschlossen.
- Folgen: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist somit wirksam. Die Klägerin muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
Der Fall vor Gericht
Kündigung erhalten und schwanger – Zählt das immer? Ein Gerichtsurteil beleuchtet die Tücken
Eine Kündigung ist oft ein Schock. Besonders heikel wird es, wenn eine Frau schwanger ist oder kurz davor steht. Das Gesetz sieht hier besonderen Schutz vor. Doch was, wenn Fristen versäumt werden oder Unklarheit über den genauen Zeitpunkt der Schwangerschaft besteht? Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zeigt, wie komplex solche Fälle sein können und dass nicht jede Schwangerschaft automatisch vor einer Kündigung schützt, vor allem wenn wichtige Spielregeln nicht beachtet werden.
Der Fall: Eine Kündigung und viele Fragen zur Schwangerschaft
Stellen Sie sich vor: Frau K. arbeitete seit einigen Jahren als tiermedizinische Fachangestellte in einer kleinen Tierarztpraxis. Am 27. Juli 2023 erhielt sie von ihrer Arbeitgeberin, der Tierarztpraxis, die ordentliche Kündigung….