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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung – Massenentlassung – unternehmerische Entscheidung

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Ein Pilot sah sich plötzlich am Boden: Seine Fluggesellschaft reduzierte drastisch die Flugzeugflotte an seinem Standort. War dieser Arbeitsplatzverlust in der Luftfahrt nur eine vorübergehende Turbulenz oder ein endgültiger Abschied vom Cockpit? Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg musste nun klären, ob der Abbau rechtens war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 1584/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LAG Berlin-Brandenburg
  • Datum: 12.05.2022
  • Aktenzeichen: 5 Sa 1584/21
  • Verfahrensart: Kündigungsschutzverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein als Pilot beschäftigter Arbeitnehmer, dessen Betriebsbedingte Kündigung von der Arbeitgeberin angefochten wurde.
  • Beklagte: Eine europaweit tätige Fluggesellschaft, die die Kündigung des Piloten ausgesprochen hatte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine Fluggesellschaft reduzierte ihre Flugzeugflotte an einem Standort dauerhaft. Infolge dieser Maßnahme kündigte sie einem Piloten betriebsbedingt. Der Pilot erhob Kündigungsschutzklage.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Piloten nach einer Reduzierung der Flugzeugflotte durch die Arbeitgeberin. Streitpunkte waren die Dauerhaftigkeit des weggefallenen Beschäftigungsbedarfs und die korrekte Einhaltung der Kündigungsvoraussetzungen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht wies die Berufung des gekündigten Piloten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zurück. Damit bestätigte es die Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung. Die Revision wurde zugelassen.
  • Begründung: Das Gericht bestätigte, dass die Kündigung aufgrund einer endgültigen und dauerhaften unternehmerischen Entscheidung zur Reduzierung der Flugzeugflotte erfolgte, wodurch der Beschäftigungsbedarf für den Piloten wegfiel. Die in diesem Zusammenhang durchgeführte Kurzarbeit war für die Kündigung nicht ausschlaggebend, und alle gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren wurden ordnungsgemäß durchgeführt.
  • Folgen: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurde als wirksam bestätigt. Damit wurden die Anträge des Piloten auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, Sicherstellung der Fluglizenz und weitere Beschäftigung abgewiesen.

Der Fall vor Gericht


Ein Jobverlust in der Luftfahrt: Wenn weniger Flugzeuge weniger Piloten bedeuten

Jeder Arbeitnehmer wünscht sich einen sicheren Arbeitsplatz. Doch was passiert, wenn ein Unternehmen beschließt, sich zu verkleinern, und dadurch Stellen wegfallen? Besonders in Branchen wie der Luftfahrt, die stark von wirtschaftlichen Schwankungen und unvorhergesehenen Ereignissen wie einer Pandemie betroffen sein können, stellt sich diese Frage oft mit großer Dringlichkeit. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 5 Sa 1584/21) vom 12. Mai 2022 beleuchtet genau solch einen Fall. Es geht um einen Piloten, dem gekündigt wurde, weil seine Fluggesellschaft die Anzahl ihrer Flugzeuge an seinem Standort reduzierte.

Wie eine alltägliche Situation vor Gericht landete: Der Weg des Piloten

Die Arbeitgeberin des Piloten, eine europaweit tätige Fluggesellschaft, die für ihre flexible Anpassung an die Nachfrage bekannt ist, betrieb bis November 2020 mehrere Standorte, darunter eine Station am Flughafen B. Ab November 2020 konzentrierte sie ihr fliegendes Personal, rund 1.482 Beschäftigte, ausschließlich auf diesen Standort B….


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