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Güterrechtlicher Anspruch – Beginn der Verjährung

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Der Tod eines Ehepartners beendet oft nicht nur die Beziehung, sondern kann auch erbitterte finanzielle Streitigkeiten auslösen. Besonders, wenn es um den Zugewinnausgleich geht, also die Aufteilung des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart verdeutlicht nun, wie entscheidend die Verjährung ist und wann die Uhr für solche Forderungen zu ticken beginnt. Lange unklar, wer was erben sollte, zerbrachen die Ansprüche letztlich an abgelaufenen Fristen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 UF 123/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Stuttgart
  • Datum: 10.02.2025
  • Aktenzeichen: 11 UF 123/24
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Familienrecht, Erbrecht, Verjährungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Schwester und Rechtsnachfolgerin der verstorbenen Ehefrau, die Auskunft über Vermögen und Zugewinnausgleich fordert.
  • Beklagte: Die Rechtsnachfolgerin des verstorbenen Ehemanns, die die Forderungen der Antragstellerin ablehnt und sich auf Verjährung beruft.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Ehepaar lebte getrennt. Der Ehemann starb nach Stellung eines Scheidungsantrags, die Ehefrau später. Deren Schwester forderte von der Rechtsnachfolgerin des Ehemanns Auskunft über Vermögen und Zugewinnausgleich.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob die Ansprüche auf Auskunft und Zugewinnausgleich verjährt waren. Dies hing davon ab, wann die Verjährungsfrist nach dem Tod des Ehemanns zu laufen begann.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht wies die Beschwerde der Antragstellerin im Wesentlichen zurück. Es bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung, die Ansprüche auf Auskunft und Zugewinnausgleich als verjährt abwies. Lediglich die Kostenverteilung des erstinstanzlichen Verfahrens wurde geringfügig abgeändert.
  • Begründung: Das Gericht bestätigte, dass die Ansprüche auf Auskunft und Zugewinnausgleich verjährt sind. Die Verjährungsfrist begann Ende 2019 zu laufen, da die verstorbene Ehefrau zu diesem Zeitpunkt alle wichtigen Fakten kannte oder kennen musste, die den Anspruch begründen. Ein Rechtsirrtum oder die Dauer des Erbscheinsverfahrens änderten nichts am Beginn der Verjährung.
  • Folgen: Die Beklagte kann die Zahlung des Zugewinnausgleichs und die Auskunft dauerhaft verweigern, da die Ansprüche verjährt sind. Die Antragstellerin muss einen Großteil der Prozesskosten tragen.

Der Fall vor Gericht


Wenn Erben streiten: Wann verjährt der Anspruch auf Zugewinnausgleich nach dem Tod?

Wenn ein Ehepartner stirbt, geht es oft nicht nur um Trauer, sondern auch um handfeste finanzielle Fragen. Was passiert mit dem gemeinsam erwirtschafteten Vermögen, besonders wenn die Ehe bereits vor dem Tod zerrüttet war? Und wie lange hat der überlebende Partner oder dessen Erben Zeit, um mögliche Ansprüche geltend zu machen? Mit genau diesen Fragen musste sich das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Beschluss vom 10. Februar 2025 (Az.: 11 UF 123/24) beschäftigen, als es um den sogenannten Zugewinnausgleich (ein finanzieller Ausgleich zwischen Ehepartnern bei Beendigung der Ehe über das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen) und die Tücken der Verjährung (der Verlust der Möglichkeit, einen Anspruch gerichtlich durchzusetzen, weil eine bestimmte Frist abgelaufen ist) ging.

Der lange Weg durch die Instanzen: Was war geschehen?…


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