Das FamFG regelt, was passiert, wenn Sie zum Familiengericht müssen. Das kann bei einer Scheidung sein, wenn Sie einen Erbschein brauchen oder eine Betreuung für einen Angehörigen beantragen möchten. Freiwillige Gerichtsbarkeit bedeutet: Das Gericht streitet nicht mit Ihnen, sondern hilft bei wichtigen Lebensentscheidungen – zum Beispiel, wenn geklärt werden muss, wer nach einem Todesfall erbt. Seit 2009 gilt dieses Gesetz für alle Familienangelegenheiten und Nachlassverfahren. Es hat das alte FGG-Gesetz abgelöst. Das FamFG ist anders als normale Gerichtsverfahren. Hier geht es nicht darum, wer Recht hat. Stattdessen prüft das Gericht von sich aus alle wichtigen Fakten. Das soll Sie schützen – besonders in emotionalen Situationen wie nach einem Todesfall oder bei einer Trennung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abkürzung FamFG steht für: „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“
- Was ist das FamFG? Verfahrensgesetz für Familien- und Nachlassangelegenheiten, das seit 1. September 2009 gilt
- Wann brauchen Sie es: Scheidung, Erbschein, Betreuung, Vormundschaft, Adoption
- Kosten: Jeder zahlt normalerweise seine eigenen Kosten (§ 81 FamFG)
- Verfahrenswert: Bestimmt, wie teuer das Verfahren wird (§§ 113, 122 FamFG)
- Zuständig: Ihr örtliches Amtsgericht (Familiengericht)
- Rechtsmittel: Sie können Beschwerde einlegen (einen Monat Zeit)
- Notarielle Hilfe: Oft sinnvoll oder sogar Pflicht
- Neu seit 2022: Notare müssen Anträge elektronisch einreichen
Wichtige Quellen zum FamFG
Gesetzestext des FamFG Der vollständige, stets aktuelle Gesetzestext ist auf der offiziellen Seite „Gesetze im Internet“ des Bundesministeriums der Justiz zu finden: FamFG – Gesetzestext Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Das nichtamtliche Inhaltsverzeichnis bietet eine übersichtliche Gliederung aller Paragraphen des FamFG: FamFG – Inhaltsverzeichnis Hinweis: Diese Links führen zu den offiziellen Quellen des Bundesministeriums der Justiz und sind stets auf dem aktuellen Stand.
Was ist das FamFG? – Definition und Grundlagen
Das FamFG ist ein deutsches Bundesgesetz. Es gilt seit dem 1. September 2009. Der vollständige Name lautet: „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“. Das Gesetz regelt zwei verschiedene Bereiche:
- Familiensachen sind alle Verfahren rund um die Familie. Dazu gehören Scheidungen, Streit ums Sorgerecht oder wenn Sie ein Kind adoptieren möchten.
- Freiwillige Gerichtsbarkeit klingt kompliziert, ist aber einfach erklärt: Das Gericht entscheidet nicht über einen Streit. Stattdessen bestätigt oder regelt es wichtige Rechtsverhältnisse. Wenn Sie nach einem Todesfall einen Erbschein brauchen, ist das freiwillige Gerichtsbarkeit. Niemand streitet – das Gericht prüft nur, wer wirklich erbt.
Vor 2009 gab es dafür das FGG (Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit). Das FamFG hat es abgelöst und beide Bereiche zusammengefasst.
Der wichtige Unterschied zu anderen Gerichtsverfahren
Das Besondere am FamFG: Das Gericht ermittelt selbst alle wichtigen Tatsachen. Sie müssen nicht alles beweisen. Das Gericht fragt nach, holt Unterlagen ein und prüft von sich aus….