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Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebsbedingte Kündigung i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG

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Ein Berufspilot sah sich plötzlich ohne Job, weil seine Fluggesellschaft massiv ihre Flotte reduzierte. Doch rechtfertigte diese weitreichende Umstrukturierung wirklich seine Entlassung, während gleichzeitig die Kurzarbeit weiterlief? Die Gerichte mussten eine knifflige Frage klären: Wann ist ein Arbeitsplatz endgültig weg? Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 Sa 1644/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Datum: 06.10.2022
  • Aktenzeichen: 10 Sa 1644/21
  • Rechtsbereiche: Kündigungsschutzgesetz

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Flugkapitän, dessen Arbeitsverhältnis von der Beklagten gekündigt wurde. Er klagte gegen die Kündigung und forderte ein Zwischenzeugnis sowie seine Weiterbeschäftigung.
  • Beklagte: Eine europaweit operierende Fluggesellschaft. Sie kündigte den Kläger betriebsbedingt aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung zur Reduzierung ihres Flugzeugbestands und des Personalbedarfs.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine Fluggesellschaft kündigte einem Flugkapitän betriebsbedingt, da sie ihren Flugzeugbestand an einem deutschen Flughafenstandort reduzieren und damit Personal abbauen wollte. Die Kündigung erfolgte während einer Phase der Kurzarbeit. Der Flugkapitän hielt die Kündigung für unwirksam und klagte dagegen.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale juristische Frage war, ob die Kündigung aufgrund einer dauerhaften unternehmerischen Entscheidung zur Reduzierung des Personalbedarfs gerechtfertigt war. Es wurde geprüft, ob trotz bestehender Kurzarbeit ein dauerhafter Arbeitsplatzwegfall vorlag und ob alle gesetzlichen Vorgaben, wie die Sozialauswahl und die Information der Personalvertretung, korrekt eingehalten wurden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg änderte die Entscheidung des Arbeitsgerichts ab und wies die Klage des Flugkapitäns ab. Die Kündigung des Flugkapitäns wurde somit als wirksam angesehen.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Fluggesellschaft eine endgültige unternehmerische Entscheidung zur dauerhaften Verringerung ihres Flugzeugbestands und des damit verbundenen Personalbedarfs getroffen und umgesetzt hatte. Obwohl Kurzarbeit bestand, konnte das Unternehmen schlüssig darlegen, dass der Beschäftigungsbedarf für den Flugkapitän dauerhaft entfallen war. Auch die formalen Anforderungen wie die Anhörung der Personalvertretung und die Massenentlassungsanzeige wurden als ordnungsgemäß erachtet.
  • Folgen: Das Arbeitsverhältnis des Klägers endete durch die Kündigung zum 28. Februar 2021, und er hatte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Revision zu einer höheren Instanz wurde zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Ein Pilot verliert seinen Job – War die Kündigung rechtens?

Viele Menschen kennen die Sorge: Das Unternehmen plant um, Stellen sollen wegfallen. Was passiert dann mit meinem Arbeitsplatz? Genau diese Frage stand im Mittelpunkt eines Rechtsstreits zwischen einem Flugkapitän und seiner Arbeitgeberin, einer großen, europaweit tätigen Fluggesellschaft. Die Fluggesellschaft hatte entschieden, an ihrem deutschen Standort die Anzahl ihrer Flugzeuge deutlich zu reduzieren. Für den Piloten bedeutete das: die Kündigung. Doch war diese Kündigung auch rechtens? Diese Frage musste letztlich ein Gericht klären….


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