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Zulässigkeit der Schadensschätzung nach § 287 ZPO

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Wenn ein tonnenschwerer LKW nach einem Unfall stillsteht, rollt auch das Geschäft nicht mehr. Doch wie bemisst man für Transportunternehmen den entgangenen Gewinn – also die Einnahmen, die durch den Fahrzeugausfall unwiederbringlich verloren gehen? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg gibt nun Aufschluss darüber, wie Gerichte diesen komplexen Schaden beziffern. Ein Fall, der tief in die wirtschaftlichen Folgen eines Blechschadens blicken lässt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 U 4537/19 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Nürnberg
  • Datum: 10.12.2020
  • Aktenzeichen: 13 U 4537/19
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Unternehmen mit Lkw-Betrieb, das nach einem Verkehrsunfall entgangenen Gewinn geltend machte.
  • Beklagte: Die Versicherungsgesellschaft der unfallverursachenden Partei, die einen Großteil der Forderung ablehnte und Berufung einlegte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Nach einem Verkehrsunfall war ein Lastkraftwagen der Klägerin über einen bestimmten Zeitraum nicht einsatzfähig, weshalb die Klägerin entgangenen Gewinn forderte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war die Höhe des der Klägerin zustehenden entgangenen Gewinns, insbesondere die Zulässigkeit und Methodik der richterlichen Schadensschätzung sowie eine mögliche Verletzung der Schadensminderungspflicht durch die Klägerin.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht Nürnberg änderte das Urteil des Landgerichts teilweise ab und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 9.854,28 € nebst Zinsen an die Klägerin. Die Klage wurde im Übrigen abgewiesen und die weitergehende Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht bejahte den Anspruch auf entgangenen Gewinn, da die richterliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zulässig und methodisch richtig war. Die Schätzung basierte auf konkreten Anhaltspunkten, wobei lediglich die Berechnung der ersparten Maut korrigiert wurde. Ein Verstoß der Klägerin gegen die Schadensminderungspflicht wurde verneint.
  • Folgen: Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%; die Kosten der ersten Instanz die Klägerin zu 35% und die Beklagte zu 65%. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Wenn der Laster steht: Wie Gerichte entgangenen Gewinn bei LKW-Ausfall berechnen

Ein Lastwagen, der in einen Unfall verwickelt wird und ausfällt – das ist für ein Transportunternehmen mehr als nur ein Blechschaden. Jeder Tag, an dem der LKW nicht rollt, bedeutet potenziell verlorene Einnahmen. Doch wie viel Geld kann ein Unternehmen als Entschädigung fordern, wenn es unverschuldet in so eine Lage gerät? Genau darum ging es in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Nürnberg. Ein Unternehmen, dem ein Lastwagen gehört, forderte von der Versicherung des Unfallverursachers Ersatz für den Gewinn, der ihm durch den Ausfall des Fahrzeugs entgangen war. Das ist der sogenannte entgangene Gewinn: Geld, das das Unternehmen sehr wahrscheinlich verdient hätte, wenn der Laster einsatzfähig gewesen wäre.

Der Weg durch die Instanzen: Vom Unfall zur Gerichtsverhandlung

Nach dem Unfall konnte der Lastwagen des Unternehmens für eine bestimmte Zeit nicht für Aufträge eingesetzt werden….


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