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Verlängerung Erbbaurechteintragung im Grundbuch für gemeindeeigenes Grundstück

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Der Traum vom Eigenheim auf fremdem Grund und Boden wird oft durch ein Erbbaurecht verwirklicht. Doch was passiert, wenn die jahrzehntelange Nutzungszeit endet und man gerne bleiben möchte? Eine Familie aus Mecklenburg-Vorpommern sah sich genau dieser Frage gegenüber, als das Grundbuchamt für die gewünschte Verlängerung unerwartete Hürden aufwarf. Das Oberlandesgericht Rostock musste nun klären, ob eine bloße Fortführung dieses Rechts rechtlich wie eine Neuschöpfung zu behandeln ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 W 53/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Rostock
  • Datum: 24.01.2022
  • Aktenzeichen: 3 W 53/20
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), Erbbaurecht, Grundbuchrecht (GBO), Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Antragsteller, die die Verlängerung eines Erbbaurechts beantragten und gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes Beschwerde einlegten.
  • Beklagte: Das Amtsgericht Stralsund – Grundbuchamt, das die Zwischenverfügung erließ, welche die Vorlage zusätzlicher Dokumente für die Verlängerung des Erbbaurechts forderte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Im Rahmen der Verlängerung eines Erbbaurechts forderte das Amtsgericht Stralsund – Grundbuchamt von den Antragstellern per Zwischenverfügung entweder eine Vollwertigkeitsbescheinigung oder eine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Gegen diese Forderung legten die Antragsteller Beschwerde ein.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Rechtsfrage war, ob die Verlängerung eines Erbbaurechts nach der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern einer Neubestellung gleichgestellt ist und somit die Vorschriften zur Vollwertigkeitserklärung des Bürgermeisters oder die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bei Unterwertgeschäften Anwendung finden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Stralsund – Grundbuchamt wurde zurückgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht befand die Beschwerde als unbegründet, da das Grundbuchamt die Vorlage der Dokumente zu Recht verlangt hatte. Die Verlängerung eines Erbbaurechts kommt einer teilweisen Neubestellung für den zusätzlichen Zeitraum gleich und unterliegt daher den gleichen gemeinderechtlichen Wertvorschriften.
  • Folgen: Die Antragsteller müssen die Gerichtskosten des Verfahrens tragen. Inhaltlich bedeutet die Entscheidung, dass die für die Verlängerung des Erbbaurechts geforderten Dokumente weiterhin beizubringen sind.

Der Fall vor Gericht


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