Ein alltäglicher Auffahrunfall in Augsburg führte zu einem bemerkenswerten Rechtsstreit, der den Wert der heimischen Fürsorge infrage stellte. Das Landgericht musste darüber befinden, wie hoch ein Haushaltsführungsschaden zu bemessen ist, wenn die verletzte Person selbst keine Haushaltshilfe einstellen konnte. Die zentrale Frage dabei: Welcher fiktive Stundenlohn ist für die unfallbedingt ausgefallene Hausarbeit überhaupt anzusetzen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 074 S 2948/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Augsburg
- Datum: 06.12.2023
- Aktenzeichen: 074 S 2948/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsunfallrecht, Schadenersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Person, die nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld und Schadenersatz, insbesondere für die Haushaltsführung, forderte. Sie beantragte die Zurückweisung der Berufung der Beklagten und verteidigte das erstinstanzliche Urteil.
- Beklagte: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein, da sie die Berechnung des Haushaltsführungsschadens für fehlerhaft hielt und dessen Herabsetzung oder Abweisung forderte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Eine Klägerin wurde am 25. Oktober 2016 bei einem Auffahrunfall verletzt, verursacht durch das bei der Beklagten versicherte Fahrzeug. Der Rechtsstreit betraf Ansprüche der Klägerin aus dem Personenschaden.
- Kern des Rechtsstreits: Im Berufungsverfahren ging es um die korrekte Berechnung des fiktiven Haushaltsführungsschadens. Wesentliche Streitpunkte waren die anzusetzende Stundenanzahl für die Beeinträchtigung in der zweiten Woche nach dem Unfall und die Höhe des fiktiven Stundensatzes.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Landgericht änderte das erstinstanzliche Urteil ab und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 879,44 € nebst Zinsen an die Klägerin für den Haushaltsführungsschaden. Die Berufung der Beklagten wurde im Übrigen zurückgewiesen.
- Begründung: Das Gericht berechnete den Haushaltsführungsschaden neu auf Basis von 109,93 Stunden Gesamtbeeinträchtigung. Es legte einen fiktiven Stundensatz von 8,00 € netto zugrunde, da der gesetzliche Mindestlohn bei einer fiktiven Abrechnung keine Rolle spiele.
- Folgen: Die Revision wurde zugelassen, weil die Rechtsprechung zur Höhe des fiktiven Stundensatzes bei Haushaltsführungsschäden uneinheitlich ist und eine Klärung durch ein höheres Gericht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist.
Der Fall vor Gericht
Der alltägliche Schreck: Ein Auffahrunfall und seine Folgen
Ein Blechschaden ist ärgerlich, doch was, wenn man danach nicht mehr den eigenen Haushalt führen kann? Genau um diese Frage, genauer gesagt um die Entschädigung für ausgefallene Hausarbeit, drehte sich ein Urteil des Landgerichts Augsburg. Am 25. Oktober 2016 kam es zu einem Verkehrsunfall. Die spätere Klägerin, also die Person, die vor Gericht eine Forderung stellt, musste mit dem Auto ihres Mannes verkehrsbedingt anhalten. Das Fahrzeug hinter ihr wurde von einem weiteren Auto, dessen Fahrerin unachtsam war, auf das Heck des Wagens der Klägerin geschoben. Dass die Versicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs, die spätere Beklagte (also die Partei, gegen die geklagt wird), für den gesamten Schaden allein verantwortlich ist, war zwischen den Beteiligten unstrittig….