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Verkehrsunfall – Haftung falschfahrender Radfahrer

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Ein verhängnisvoller Ausflug auf dem Gehweg endete für eine Radfahrerin in einer Kollision mit einem Auto. Die verletzte Frau forderte daraufhin vor Gericht Schmerzensgeld und Schadensersatz. Doch das Landgericht Frankfurt (Oder) sah die alleinige Schuld bei ihr und wies die Klage vollständig ab. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 23/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Frankfurt (Oder)
  • Datum: 19.07.2024
  • Aktenzeichen: 12 O 23/23
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsgesetz (StVG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Straßenverkehrsordnung (StVO), Zivilprozessordnung (ZPO)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Fahrradfahrerin, die nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden sowie die Feststellung der Haftung für künftige Schäden von den Beklagten forderte und bereit war, sich eine Mithaftung von 50 % anrechnen zu lassen.
  • Beklagte: Die Fahrerin und Halterin eines Pkw sowie die Haftpflichtversicherung dieses Pkw, die die Klageabweisung beantragten und argumentierten, der Unfall sei allein von der Klägerin verursacht und verschuldet worden.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Klägerin kollidierte als Fahrradfahrerin auf einem Gehweg mit einem aus einer Seitenstraße einfahrenden Pkw der Beklagten. Infolge des Unfalls erlitt die Klägerin Verletzungen und ihr Fahrrad wurde beschädigt.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Kernfrage des Verfahrens war, ob die Klägerin Anspruch auf Schadensersatz aus dem Verkehrsunfall hatte und inwieweit die beteiligten Parteien ein Verschulden an dem Unfallereignis tragen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin den Unfall durch grob verkehrswidriges Verhalten selbst und allein verschuldet hat. Sie befuhr den Gehweg entgegen den Vorschriften der StVO, in falscher Richtung und missachtete ihre besondere Sorgfaltspflicht als Einfahrende von einem anderen Straßenteil. Die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeuges trat vollständig zurück, da die Fahrerin des Pkw alle Sorgfaltspflichten beachtet hatte.
  • Folgen: Die Klägerin erhält keinen Schadensersatz für die geltend gemachten materiellen und immateriellen Schäden und muss die Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen. Ihr Antrag auf Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden war ebenfalls unbegründet.

Der Fall vor Gericht


Unfall zwischen Fahrrad und Auto: Wer haftet, wenn der Radfahrer den Gehweg falsch benutzt?

Viele kennen es: Man ist mit dem Fahrrad unterwegs und fragt sich, ob man kurz den Gehweg benutzen darf, um schneller voranzukommen oder einer vielbefahrenen Straße auszuweichen. Doch was passiert, wenn es dabei zu einem Unfall kommt? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 19. Juli 2024 (Aktenzeichen: 12 O 23/23) beleuchtet genau solch einen Fall und gibt wichtige Antworten zur Schuldfrage.

Wie kam es zum Unfall und zur Klage?

Am Abend des 29. Oktober 2021, gegen 19:00 Uhr, war eine Frau mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg der S… S… unterwegs. Sie fuhr auf der linken Straßenseite, also entgegen der üblichen Fahrtrichtung für Fahrzeuge auf der Fahrbahn. Sie näherte sich der Einmündung des S…, einer kleineren Straße, die in die S… S… mündet. Wichtig zu wissen: Der Verkehr auf der S… S… hat Vorfahrt gegenüber dem Verkehr aus dem S…. Die Zufahrt vom S……


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