Wenn Ehen enden, ringen Paare oft um die gerechte Aufteilung ihrer Altersvorsorge. Doch was, wenn einer eine private Berufsunfähigkeitsrente erhält, der andere aber eine staatliche Unfallrente – und beide wegen Krankheit oder Unfall aus dem Berufsleben ausgeschieden sind? Muss dann der eine seine Berufsunfähigkeitsrente teilen, während die andere ihre Unfallrente komplett behalten darf? Ein wegweisendes Urteil aus Oldenburg zeigt, dass der vermeintlich faire Versorgungsausgleich unerwartete Hürden birgt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 UF 108/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Oldenburg
- Datum: 24.03.2025
- Aktenzeichen: 3 UF 108/23
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Rahmen eines Scheidungsverfahrens (Versorgungsausgleich)
- Rechtsbereiche: Familienrecht, insbesondere Versorgungsausgleich
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Ehemann, der eine private Berufsunfähigkeitsrente bezieht und die Nichtteilung dieser Rente im Versorgungsausgleich beantragte.
- Beklagte: Die Ehefrau, die ebenfalls eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhält und die Teilung der privaten Berufsunfähigkeitsrente des Ehemanns im Versorgungsausgleich begehrte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein Ehepaar trennte sich nach 18 Jahren Ehe und reichte den Scheidungsantrag ein. Der Ehemann bezog eine private Berufsunfähigkeitsrente, während die Ehefrau eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhielt. Das Amtsgericht schied die Ehe, teilte die private Rente des Ehemanns jedoch nicht im Versorgungsausgleich, wogegen die Ehefrau Beschwerde einlegte.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die private Berufsunfähigkeitsrente des Ehemanns im Rahmen des Versorgungsausgleichs geteilt werden muss. Dies war strittig, da die Ehefrau selbst eine Erwerbsminderungsrente aus einer gesetzlichen Unfallversicherung erhält, die nicht dem Versorgungsausgleich unterliegt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerde der Ehefrau wurde zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz, die private Berufsunfähigkeitsrente des Ehemanns nicht im Versorgungsausgleich zu teilen.
- Begründung: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine Teilung der privaten Berufsunfähigkeitsrente des Ehemanns grob unbillig wäre. Obwohl beide Ehepartner invaliditätsbedingt Versorgungen erhalten, würde die Ehefrau ihre gesetzliche Unfallversicherungsrente, die nicht dem Versorgungsausgleich unterliegt, vollständig behalten können. Dies würde zu einem ungerechten Ungleichgewicht in den Versorgungen der Ehepartner führen.
- Folgen: Die Folge der Entscheidung ist, dass die private Berufsunfähigkeitsrente des Ehemanns nicht im Versorgungsausgleich berücksichtigt wird. Damit bleibt diese Rente vollständig beim Ehemann, während die Ehefrau ihre Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ungekürzt behält.
Der Fall vor Gericht
Rente hier, Rente da: Ein Gerichtsurteil zur Aufteilung bei Scheidung
Viele Paare, die sich scheiden lassen, stehen vor der Frage: Was passiert eigentlich mit unseren Rentenansprüchen? Während der Ehe haben oft beide Partner für das Alter vorgesorgt. Besonders knifflig wird es, wenn ein Partner aufgrund einer Krankheit eine private Berufsunfähigkeitsrente bezieht, also eine monatliche Zahlung von einer privaten Versicherung, weil er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann….