Ein verdrängter Wasserschaden aus der Vergangenheit kann sich als heimlicher Vertragskiller entpuppen. Das musste ein Hausbesitzer erfahren, der seinen Gebäudeversicherungsschutz gefährdete, weil er einen früheren Schaden nicht meldete. Als das Unglück erneut zuschlug, stand er plötzlich ohne Leistung da. Das Oberlandesgericht Rostock klärte nun, welche Konsequenzen ein solches Verschweigen hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 132/18 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Rostock
- Datum: 04.03.2022
- Aktenzeichen: 4 U 132/18
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Versicherungsnehmer, der gegen die Abweisung seiner Klage durch das Landgericht Berufung einlegte. Er argumentierte, dass keine Anzeigepflichtverletzung vorliege, der Schaden eine Bagatelle sei und sein Makler nicht als sein Erfüllungsgehilfe handelte. Er forderte zudem eine mündliche Verhandlung.
- Beklagte: Versicherer, der die Leistung aus einem Gebäudeversicherungsvertrag verweigerte, da der Versicherungsnehmer einen Vorschaden verschwiegen haben soll.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger, ein Versicherungsnehmer, legte Berufung ein, nachdem seine Klage gegen den Versicherer abgewiesen wurde. Der Versicherer verweigerte die Zahlung aus einem Gebäudeversicherungsvertrag, weil der Kläger einen früheren Leitungswasserschaden von rund 2.000,00 € bei Antragstellung verschwiegen haben soll.
- Kern des Rechtsstreits: Die Kernfragen waren, ob der Versicherer wegen des verschwiegenen Vorschadens vom Vertrag zurücktreten durfte und ob das Berufungsgericht die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung zurückweisen durfte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Versicherungsnehmers gegen das Urteil des Landgerichts wurde zurückgewiesen. Er muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
- Begründung: Das Gericht wies die Berufung zurück, weil sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hatte. Es sah die Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers als nicht entkräftet an, da der verschwiegene Schaden keine Bagatelle war. Eine mündliche Verhandlung war nicht notwendig.
- Folgen: Der Versicherungsnehmer muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar, und die Abweisung der ursprünglichen Klage gegen den Versicherer bleibt damit bestehen.
Der Fall vor Gericht
Die Tücken des Kleingedruckten: Wenn verschwiegene Vorschäden den Versicherungsschutz kosten
Wer eine Versicherung abschließt, kennt das: Man muss viele Fragen beantworten, oft zu früheren Schäden oder Erkrankungen. Aber was passiert, wenn man dabei etwas Wichtiges vergisst oder bewusst verschweigt? Genau darum ging es in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Rostock. Ein Mann hatte eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, doch als ein Schaden an seinem Haus eintrat, wollte die Versicherung nicht zahlen. Der Grund: Er hatte bei Antragstellung einen früheren Wasserschaden nicht angegeben.
Der Streit beginnt: Ein verschwiegener Wasserschaden und die Folgen
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein älteres Haus und schließen eine Gebäudeversicherung ab. Einige Zeit später tritt ein Leitungswasserschaden auf. Sie melden dies Ihrer Versicherung, doch die lehnt die Zahlung ab. Warum?…