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Immaterieller Schaden – Darlegungs- und Beweislast für Eintritt

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Wie viel Datenschutz steht uns bei personalisierter Werbung zu? Diese Frage stand im Zentrum eines aufsehenerregenden Falls vor dem Landgericht Bamberg. Ein Nutzer verklagte eine große Online-Plattform, weil er sich durch die Verwendung seiner persönlichen Daten für Werbung zutiefst unwohl und ständig beobachtet fühlte. Er forderte für dieses Gefühl einen immateriellen Schadensersatz, doch das Gericht lehnte die Klage ab. Zum vorliegenden Urteil Az.: 43 O 420/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Bamberg
  • Datum: 06.05.2024
  • Aktenzeichen: 43 O 420/23
  • Verfahrensart: Zivilklage
  • Rechtsbereiche: Datenschutzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein auf der Plattform F. registrierter Nutzer. Er forderte von der Plattformbetreiberin Auskunft, Schadensersatz und Löschung seiner Daten wegen angeblicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere im Zusammenhang mit personalisierter Werbung.
  • Beklagte: Die Betreiberin der Online-Plattform F. Sie wies die Klageansprüche zurück, da sie die Datenerhebung und -verarbeitung als rechtmäßig ansah, die Auskunftsansprüche als erfüllt betrachtete und einen Schadensersatzanspruch verneinte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Nutzer der Plattform F. verlangte von der Betreiberin der Plattform Schadensersatz, Auskunft und Löschung seiner Daten wegen angeblicher Verstöße gegen die DSGVO. Der Nutzer beanstandete die Nutzung seiner Daten für personalisierte Werbung. Die Plattformbetreiberin finanzierte sich unter anderem durch solche Werbung und hatte ihre Datenschutzpraktiken im Laufe der Zeit angepasst, wobei der Nutzer zuletzt einer Datenverarbeitung zu Werbezwecken zugestimmt hatte.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob die Plattformbetreiberin personenbezogene Daten des Nutzers für personalisierte Werbung ohne eine rechtmäßige Grundlage verarbeitete. Es ging darum, ob dem Nutzer dadurch Ansprüche auf Auskunft, immateriellen Schadensersatz, Unterlassung oder Löschung bzw. Einschränkung der Daten gemäß DSGVO zustanden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht Bamberg hielt ein bereits erlassenes Versäumnisurteil aufrecht. Die Klage des Nutzers wurde somit abgewiesen.
  • Begründung: Die Klage war unbegründet. Die geltend gemachten Auskunftsansprüche wurden entweder als bereits erfüllt oder als nicht bestehend angesehen. Ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz wurde mangels Nachweises eines spürbaren Schadens abgelehnt. Der Löschungs- und Nutzungseinschränkungsanspruch war unbegründet, da die Plattformbetreiberin die Daten rechtmäßig verarbeitete und der Nutzer zuletzt einer Datennutzung zu Werbezwecken zugestimmt hatte.
  • Folgen: Der Kläger muss die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Der Streit um personalisierte Werbung: Ein Nutzer verklagt eine große Online-Plattform

Viele Menschen nutzen täglich soziale Netzwerke und andere Online-Dienste. Dabei sehen sie oft Werbung, die auf ihre Interessen zugeschnitten zu sein scheint. Doch wie kommen diese persönlichen Werbeanzeigen zustande? Und dürfen Unternehmen unsere Daten dafür einfach so nutzen? Genau um solche Fragen ging es in einem Fall vor dem Landgericht Bamberg. Ein Nutzer einer bekannten Online-Plattform, nennen wir ihn Herrn K., war der Meinung, dass die Betreiberin der Plattform, die Firma F….


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