Der Traum von grenzenloser Mobilität kann für Fahranfänger schnell platzen, besonders wenn der Führerschein auf Probe durch Regelverstöße auf die Probe gestellt wird. Genau das musste ein junger Mann erfahren, der nach einer gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitung die Frist für ein angeordnetes Aufbauseminar verpasste. Die drastische Konsequenz: Sein Führerschein wurde ihm prompt entzogen – eine Entscheidung, die nun auch vor Gericht Bestand hatte und die Härte der Probezeit unterstreicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 25.327 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VGH München
- Datum: 22.04.2025
- Aktenzeichen: 11 CS 25.327
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Antragsteller, der eine Fahrerlaubnis auf Probe besitzt und dessen Fahrerlaubnis aufgrund einer Verkehrsübertretung (Geschwindigkeitsüberschreitung) und der nicht fristgerechten Teilnahme an einem Aufbauseminar entzogen wurde. Er legte Beschwerde gegen die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage ein und führte persönliche sowie finanzielle Gründe für die Seminarversäumnis an.
- Beklagte: Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die dem Antragsteller nach der Verkehrsübertretung die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnete, eine beantragte Fristverlängerung ablehnte und ihm die Fahrerlaubnis entzog. Sie verteidigte ihre Entscheidung im Beschwerdeverfahren.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Antragsteller erhielt eine Fahrerlaubnis auf Probe. Nach einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung wurde ihm die Auflage erteilt, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und die Bestätigung innerhalb von drei Monaten vorzulegen. Dies versäumte er aus persönlichen und finanziellen Gründen und beantragte erst verspätet eine Fristverlängerung, die ihm die Behörde verweigerte. Daraufhin entzog die Behörde seine Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Rechtmäßigkeit der sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe. Entscheidend war, ob die Fahrerlaubnisbehörde die Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar zu Recht nicht verlängert hat und ob die Entziehung der Fahrerlaubnis unter Berücksichtigung der vom Antragsteller vorgebrachten Gründe und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt war.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage wurde zurückgewiesen. Das bedeutet, die Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt sofort vollziehbar.
- Begründung: Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die Fahrerlaubnis war gemäß § 2a Abs. 3 StVG zwingend zu entziehen, da der Antragsteller die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar nicht fristgerecht befolgte. Die Behörde war nicht verpflichtet, die Frist nachträglich zu verlängern, da der Antragsteller die Hinderungsgründe nicht ausreichend dargelegt und vor allem nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte.
- Folgen: Die Fahrerlaubnis des Antragstellers bleibt entzogen. Er muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Er kann jedoch nach Abschluss des Verfahrens und Vorlage der Seminarbestätigung eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
Der Fall vor Gericht
Führerschein auf Probe weg: Zu spät zum Aufbauseminar?
Viele junge Menschen fiebern dem Tag entgegen, an dem sie endlich ihren Führerschein in den Händen halten….