Eine bevorstehende, lange Haftstrafe – diese brisante Information unterschlug ein Mann, als er bei seiner Bank einen Kredit beantragte. Nur kurz darauf trat er die Verbüßung an, verlor seinen Job und konnte die Raten nicht mehr zahlen. Der Fall eskalierte zum Rechtsstreit, der eine Kernfrage aufwarf: Darf sich jemand auf eine mangelhafte Kreditprüfung berufen, wenn er selbst entscheidende Fakten verschwiegen hat? Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 78/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Oldenburg
- Datum: 11. September 2024
- Aktenzeichen: 8 U 78/24
- Verfahrensart: Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) im Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Verbraucherkreditrecht, Zivilprozessrecht (ZPO), Bürgerliches Recht (BGB), Strafrecht (StGB)
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Klägerin war die Darlehensgeberin, die dem Beklagten ein Darlehen gewährte und später wegen Nichtzahlung die Rückzahlung forderte.
- Beklagte: Der Beklagte war der Darlehensnehmer, der die Rückzahlung des Darlehens verweigerte und gegen die erstinstanzliche Verurteilung Berufung einlegte, wofür er Prozesskostenhilfe beantragte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Eine Darlehensgeberin schloss einen Vertrag mit einem Darlehensnehmer. Dem Darlehensnehmer war bekannt, dass er bald eine Haftstrafe antreten und seinen Arbeitsplatz verlieren würde, was er der Darlehensgeberin nicht mitteilte. Nachdem er inhaftiert wurde, konnte er die Raten nicht mehr zahlen, woraufhin das Darlehen gekündigt und die Rückzahlung gefordert wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Der zentrale juristische Streitpunkt war, ob die Darlehensgeberin ihre Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung verletzt hatte und ob der Darlehensnehmer durch vorsätzliches Vorenthalten entscheidender Informationen die rechtlichen Sanktionen für eine solche Pflichtverletzung ausschloss. Es ging auch um die Frage, ob dem Darlehensnehmer Prozesskostenhilfe für seine Berufung gewährt werden sollte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht lehnte den Antrag des Darlehensnehmers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für sein Berufungsverfahren ab. Es kündigte zudem an, dass es die Berufung selbst aller Voraussicht nach zurückweisen werde.
- Begründung: Die Begründung für die Ablehnung der Prozesskostenhilfe und die wahrscheinliche Zurückweisung der Berufung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet. Das Gericht stellte fest, dass der Darlehensnehmer der Bank vorsätzlich relevante Informationen über seine bevorstehende Haftstrafe und den damit verbundenen Arbeitsplatz- und Einkommensverlust vorenthalten hatte. Durch dieses vorsätzliche Verhalten greifen die gesetzlichen Schutzvorschriften zugunsten des Darlehensnehmers bei einer möglichen Pflichtverletzung der Bank nicht.
Der Fall vor Gericht
Ein Kredit mit Folgen: Wenn bei der Antragsstellung wichtige Informationen fehlen
Einen Kredit aufzunehmen, ist für viele Menschen ein alltäglicher Vorgang – sei es für ein neues Auto, eine größere Anschaffung oder um einen finanziellen Engpass zu überbrücken. Doch was passiert, wenn man der Bank bei der Kreditaufnahme nicht die ganze Wahrheit sagt? Insbesondere, wenn man schon weiß, dass man die Raten bald nicht mehr zahlen kann? Mit genau so einem Fall musste sich das Oberlandesgericht Oldenburg beschäftigen (Az.: 8 U 78/24, Beschluss vom 11. September 2024)….