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Spurwechsel-Unfall: Schuldfrage, Haftung & Reißverschlussverfahren

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Ein alltäglicher Moment im Straßenverkehr wird zum Zankapfel vor Gericht: Was passiert, wenn zwei Fahrzeuge bei einer Fahrbahnverengung kollidieren und sich die Schuldfrage stellt? Ein Fall vor dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel zeigt, dass die Meinungen über das richtige Verhalten beim Spurwechsel oft weit auseinandergehen. Am Ende entscheidet das Gericht über eine geteilte Verantwortung – mit überraschendem Ergebnis für beide Seiten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 33 C 53/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Brandenburg
  • Datum: 22.05.2025
  • Aktenzeichen: 33 C 53/24
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Klägerin forderte Ersatz von 75 % des Fahrzeugschadens, einer Unkostenpauschale und zukünftiger Schäden an ihrem Pkw nach einem Fahrspurwechsel auf einer sich verengenden Fahrbahn.
  • Beklagte: Der Fahrer des anderen beteiligten Fahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherer, die eine Haftung ablehnten und die Schuld bei der Klägerin sahen.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Es handelte sich um einen Verkehrsunfall auf einer sich verengenden Fahrbahn, bei dem zwei Fahrzeuge kollidierten. Die Klägerin führte einen Fahrspurwechsel durch, während der Beklagte sein Fahrzeug beschleunigte.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage der Haftung der Unfallbeteiligten und die anteilige Aufteilung des entstandenen Fahrzeugschadens nach dem Fahrspurwechsel.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht verurteilte die Beklagten, der Klägerin 881,20 € nebst Zinsen sowie 220,27 € für außergerichtliche Anwaltskosten zu zahlen. Zudem wurde festgestellt, dass die Beklagten 33,33 % weiterer Zukunftsschäden am Pkw der Klägerin ersetzen müssen. Die Klage wurde im Übrigen abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass der Unfall für keine der Parteien ein unabwendbares Ereignis war. Es nahm eine Abwägung der Verursachungsbeiträge vor und gelangte zu der Überzeugung, dass die Beklagten 33,33 % des Schadens zu tragen haben, während die Klägerin die restlichen 66,67 % selbst tragen muss.
  • Folgen: Die Klägerin erhielt einen Teil ihrer Forderungen zugesprochen, muss aber den Großteil des Schadens und der Prozesskosten selbst tragen. Die Beklagten haften anteilig für den aktuellen und zukünftigen Schaden.

Der Fall vor Gericht


Ein alltäglicher Albtraum: Der Streit um die Schuld nach einem Unfall beim Spurwechsel

Wer kennt das nicht? Man fährt auf einer mehrspurigen Straße, vielleicht in einer Stadt oder auf der Autobahn, und plötzlich verengt sich die Fahrbahn. Eine Baustelle zwingt alle Autos auf eine Spur. Doch wer hat Vorrang? Wer muss warten, wer darf zuerst? Solche Situationen führen oft zu Unsicherheit und manchmal leider auch zu Unfällen. Genau um einen solchen Fall, einen Zusammenstoß beim Einordnen in eine verbleibende Fahrspur, ging es in einem Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel.

Was genau war passiert? Zwei Autos, eine enger werdende Straße

Am Nachmittag des 21. September 2023, gegen 15:40 Uhr, kam es auf der Bundesstraße B1 in Brandenburg zu einem Verkehrsunfall. Zwei Fahrzeuge waren stadteinwärts unterwegs. Die Straße hatte zunächst zwei Spuren in diese Richtung. Eine Autofahrerin, nennen wir sie Frau F., fuhr mit ihrem Opel Adam auf der linken Spur. Ein anderer Autofahrer, Herr S., befand sich mit seinem Fahrzeug auf der rechten Spur….


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