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Offener Immobilienfond so sicher wie Festgeld mit Einlagensicherung – Beratungsfehler

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Wer sein Erspartes anlegen möchte, verlässt sich oft auf die Beratung seiner Bank. Doch genau hier lauern Tücken, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Stuttgart zeigt: Eine Kundin hatte in einen offenen Immobilienfonds der Risikoklasse 1 investiert, in der Annahme, dieser sei so sicher wie ein Festgeld. Das Gericht musste nun klären, welche Sicherheit Anleger wirklich erwarten dürfen und ob die Bank hier ihre Beratungspflichten verletzte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 287/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Stuttgart
  • Datum: 15.05.2025
  • Aktenzeichen: 12 O 287/24
  • Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine unerfahrene Anlegerin, die ein risikoarmes Investment suchte und von der Beklagten Schadensersatz aus einer fehlerhaften Anlageberatung forderte. Sie sah die Einstufung des empfohlenen Immobilienfonds als unzutreffend an.
  • Beklagte: Ein Kreditinstitut, das die Klägerin bezüglich einer Geldanlage beriet. Die Beklagte empfahl der Klägerin eine diversifizierte Anlagestrategie und hielt die Beratung für korrekt.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Klägerin wurde von der Beklagten bezüglich der Anlage von 20.000 Euro beraten. Die Beklagte empfahl eine Aufteilung des Geldes auf vier verschiedene Produkte, darunter einen offenen Immobilienfonds der Risikoklasse 1 und ein Festgeld. Die Klägerin kaufte daraufhin Anteile an dem empfohlenen Immobilienfonds.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Anlageberatung der Beklagten fehlerhaft war. Insbesondere ging es darum, ob die Empfehlung des offenen Immobilienfonds neben einem Festgeld dazu führte, dass die unerfahrene Klägerin den Fonds fälschlicherweise als ebenso sicher wie das Festgeld einstufte. Daraus wurde ein Anspruch auf Schadensersatz abgeleitet.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 5.095,00 Euro an die Klägerin, im Gegenzug für die Übertragung der Anteile am Immobilienfonds. Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn wurde der Klägerin jedoch nicht zugesprochen.
  • Begründung: Die Beklagte hatte ihre Beratungspflicht verletzt, weil die Empfehlung des offenen Immobilienfonds nicht zur Anlagestrategie der unerfahrenen Klägerin passte. Das Gericht sah es als irreführend an, dass der Immobilienfonds (Risikoklasse 1) für die Klägerin als ähnlich sicher wie ein Festgeld erscheinen musste. Ein offener Immobilienfonds ist im Werterhalt nicht so sicher wie ein Festgeld und unterliegt Wertschwankungsrisiken.
  • Folgen: Die Kosten des Rechtsstreits trägt hauptsächlich die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Beklagte die Summe unter bestimmten Bedingungen vor Rechtskraft zahlen muss.

Der Fall vor Gericht


Wenn die Geldanlage anders läuft als gedacht: Ein Urteil zur Bankberatung

Viele Menschen möchten ihr Erspartes gewinnbringend anlegen und suchen dafür Rat bei ihrer Bank. Doch was passiert, wenn sich eine empfohlene Anlage als nicht so sicher erweist, wie man dachte? Genau mit dieser Frage musste sich das Landgericht Stuttgart beschäftigen. Eine Bankkundin fühlte sich falsch beraten und forderte ihr Geld zurück. Schauen wir uns genauer an, was passiert ist und wie das Gericht entschieden hat.

Der Wunsch nach einer sicheren Geldanlage für 20.000 Euro

Eine Bankkundin, nennen wir sie Frau S., wollte im Februar 2023 eine Summe von 20.000 Euro anlegen….


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