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Mangel der Mietsache während Mietzeit – Vermieter muss Mangel beseitigen

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtkreuztal.de

Flammen schlagen aus einem Restaurant, das nach hohen Investitionen florierte – und schlagartig war die Existenz des Mieters bedroht. Während die Asche noch rauchte, entbrannte der Streit: Muss ein Mieter nach einem Brandschaden weiterhin die volle Miete für ein unnutzbares Objekt zahlen? Diese brisante Frage landete schließlich vor Gericht und hielt die Parteien in Atem. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 112/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Frankfurt
  • Datum: 11.10.2024
  • Aktenzeichen: 2 U 112/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Vermieter begehrte die Zahlung rückständiger Mieten und Nebenkosten für ein Gewerbelokal.
  • Beklagte: Der Mieter machte nach einem Brand in den gemieteten Räumlichkeiten Mietminderungsansprüche geltend.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Vermieter verlangte die Zahlung ausstehender Mieten und Nebenkosten für ein Gewerbelokal. Der Mieter stellte nach einem Brand in den Räumlichkeiten die Mietzahlungen ein und machte Mietminderungsansprüche geltend.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Mieter nach einem Brand im Gewerbeobjekt weiterhin den vollen Mietzins zahlen muss oder ob er Mietminderung geltend machen kann. Entscheidend war die Verantwortlichkeit für den Brand und die Pflichten zur Wiederherstellung der Räume.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht wies die Berufung des Mieters gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden zurück. Damit wurde die ursprüngliche Verurteilung des Mieters zur Mietzahlung bestätigt.
  • Folgen: Der Mieter muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Vermieter die Zahlung einfordern kann.

Der Fall vor Gericht


Brand im Restaurant: Muss der Mieter trotzdem die volle Miete zahlen?

Stellen Sie sich vor, Sie mieten ein Ladenlokal, investieren viel Geld in den Umbau und dann – ein Feuer! Das Geschäft ist erstmal unbenutzbar. Müssen Sie als Mieter dann weiterhin die volle Miete zahlen, auch wenn Sie dort nicht arbeiten können? Genau um diese Frage ging es in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Ein Vermieter und sein Mieter stritten erbittert darüber, wer nach einem Brand in einem Restaurant für die Kosten aufkommen muss und ob weiterhin Miete fällig ist.

Was war genau passiert und wie kam es zum Streit?

Ein Unternehmer, nennen wir ihn Herrn M. (der Mieter), hatte im Jahr 2014 ein Ladenlokal von einem Vermieter, Herrn V. (der Kläger), angemietet. Das Ziel: ein asiatisches Restaurant mit Buffet. Die Verkaufsfläche betrug 390 m², dazu kamen Büro- und Lagerflächen, eine Terrasse und eine WC-Anlage. Der Mietvertrag sollte zunächst fünf Jahre laufen, mit der Möglichkeit für Herrn M., um weitere fünf Jahre zu verlängern. Die anfängliche Kaltmiete, also die Miete ohne Nebenkosten, betrug 3.100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Hinzu kamen Betriebskostenvorauszahlungen, also Geld für Nebenkosten wie Wasser oder Müllabfuhr, in Höhe von 750 Euro. Eine Besonderheit war, dass Herr M. die Räumlichkeiten, eine ehemalige Einkaufspassage, auf eigene Kosten komplett zu einem Restaurant umbauen musste. Dazu gehörten auch Elektroinstallationen, Gas-, Wasser- und Abflussleitungen, eine Lichtkuppel, die Heizungsanlage und vieles mehr. Im Gegenzug erhielt er für die Dauer der Umbauarbeiten einen Mietnachlass und eine insgesamt günstigere Miete….


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