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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung wegen Kokain 10 ng/ml und bei Benzoylecgonin 75 ng/ml

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Ein Autofahrer verliert seine Fahrerlaubnis – nicht wegen einer Fahrt unter Kokain-Einfluss, sondern allein durch den Nachweis der Substanz im Blut. Obwohl die gemessenen Werte unter den für eine Ordnungswidrigkeit relevanten Grenzwerten lagen, hat ein Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis bestätigt. Für die Behörden ist der reine Nachweis des Konsums entscheidend für die Fahreignung, unabhängig von der konkreten Menge oder etwaigen Ausfallerscheinungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 B 123/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberverwaltungsgericht
  • Verfahrensart: Verwaltungsrechtliches Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht, Betäubungsmittelrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Antragsteller, dessen Fahrerlaubnis entzogen wurde und der die Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage beantragt hatte.
  • Beklagte: Die Antragsgegnerin (Behörde), die die Ordnungsverfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis erlassen hatte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Antragsteller legte Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein, der seinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis ablehnte. Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgte wegen Kokainkonsums, der durch ein Gutachten bestätigt und vom Antragsteller eingeräumt wurde.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Kokainkonsum rechtmäßig ist, auch wenn die festgestellten Wirkstoffkonzentrationen unterhalb der Grenzwerte für eine Ordnungswidrigkeit lagen und ein polizeiliches Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde des Antragstellers hatte keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und lehnte den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage ab. Die Entziehung der Fahrerlaubnis blieb damit sofort wirksam, und der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die bloße Einnahme von Kokain, einem Betäubungsmittel, die Fahreignung zwingend ausschließt. Hierbei sei es unerheblich, ob der Fahrer Konsum und Fahren trennen kann, welche Konzentrationen festgestellt wurden oder ob Ausfallerscheinungen vorlagen. Auch die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach § 24a StVG stehe der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht entgegen.
  • Folgen: Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist sofort wirksam und bleibt bestehen. Der Beschluss ist unanfechtbar und der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Fall vor Gericht


Führerschein weg wegen Kokain: Auch geringe Mengen können entscheidend sein

Viele Menschen wissen, dass Drogenkonsum und Autofahren nicht zusammenpassen. Doch was passiert, wenn zwar Drogen im Blut nachgewiesen werden, die festgestellte Menge aber unterhalb der Grenzwerte liegt, die für eine Bestrafung wegen einer Drogenfahrt üblicherweise herangezogen werden? Kann die Fahrerlaubnisbehörde dann trotzdem den Führerschein entziehen? Genau mit dieser Frage musste sich ein Oberverwaltungsgericht beschäftigen.

Der Streit um den Führerscheinentzug: Was war passiert?

Ein Autofahrer, nennen wir ihn Herrn K….


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