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Nachhaltige Störung des Hausfriedens – Voraussetzungen

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Wenn der Hausfrieden im Mietshaus zu zerbrechen droht, kann aus Nachbarschaftslärm ein erbitterter Streit um die Wohnung werden. In Köln versuchte eine Vermieterin, ihre langjährige Mieterin wegen angeblich wiederholter Ruhestörungen aus den eigenen vier Wänden zu klagen. Doch das Amtsgericht musste entscheiden, wann der alltägliche Lärm tatsächlich eine Kündigung rechtfertigt. Am Ende durfte die Mieterin bleiben – und das Urteil gibt Aufschluss darüber, was eine „nachhaltige“ Störung wirklich bedeutet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 222 C 17/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Köln
  • Datum: 18.07.2024
  • Aktenzeichen: 222 C 17/24
  • Verfahrensart: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Mietrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Vermieterin, die die Kündigung des Mietverhältnisses und die Räumung der Wohnung durch die Mieterin aufgrund angeblicher Störungen des Hausfriedens begehrte.
  • Beklagte: Eine Mieterin seit 2007, die die Vorwürfe bestritt und die Abweisung der Klage beantragte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Beklagte mietet seit 2007 eine Wohnung von der Klägerin. Die Klägerin mahnte die Beklagte im September 2023 wegen angeblicher Störungen des Hausfriedens ab und kündigte das Mietverhältnis im November 2023 fristlos sowie hilfsweise fristgerecht.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die fristlose oder hilfsweise fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses durch die Vermieterin (Klägerin) wegen angeblicher nachhaltiger Störungen des Hausfriedens durch die Mieterin (Beklagte) wirksam war und die Mieterin die Wohnung räumen musste.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht wies die Klage der Vermieterin (Klägerin) auf Räumung der Wohnung ab. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Fristlose Kündigung der Vermieterin nicht wirksam war, da die dafür erforderliche Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens nicht begründet war. Die behaupteten Störungen waren entweder nicht ausreichend dargelegt, nicht bewiesen oder nicht als nachhaltig im Sinne des Gesetzes anzusehen.
  • Folgen: Die Mieterin muss die Wohnung nicht räumen und kann weiterhin dort wohnen. Die Vermieterin muss die Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

Der Fall vor Gericht


Streit im Mietshaus: Wann ist Lärm wirklich ein Kündigungsgrund?

Viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, kennen das: Geräusche aus der Nachbarwohnung. Mal ist es laute Musik, mal ein Streit, mal das Poltern von Möbeln. Doch wann überschreiten solche Geräusche die Grenze des Zumutbaren und können sogar zur Kündigung der Wohnung führen? Genau mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht Köln in einem aktuellen Fall beschäftigen. Eine Vermieterin wollte ihre langjährige Mieterin wegen angeblicher Ruhestörungen vor die Tür setzen.

Der Weg vor Gericht: Eine Vermieterin klagt auf Räumung

Die Beklagte (im Folgenden „die Mieterin“ genannt) bewohnte seit dem Jahr 2007 eine Wohnung, die der Klägerin (im Folgenden „die Vermieterin“ genannt) gehörte. Das Mietverhältnis lief also schon viele Jahre. Doch dann kam es zu Spannungen. Die Vermieterin schickte der Mieterin am 26. September 2023 eine sogenannte Abmahnung. Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Vermieters, mit der er den Mieter auf ein Fehlverhalten hinweist und ihn auffordert, dieses zukünftig zu unterlassen….


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