Eigentlich sollte das Grundbuch für klare Verhältnisse sorgen, doch ein ungewöhnlicher Fall stellte diese Gewissheit infrage: Ein Grundstück gehörte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die durch den Verkauf aller Anteile an eine Person scheinbar spurlos verschwand. Als die neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden sollte, lehnte das Amt dies ab. Nun musste das Oberlandesgericht Nürnberg entscheiden, ob eine nicht mehr existierende GbR überhaupt noch registriert werden muss, bevor das wahre Eigentum am Grundstück im Grundbuch abgebildet werden kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 Wx 2087/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Nürnberg
- Datum: 17.02.2025
- Aktenzeichen: 15 Wx 2087/24
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Gesellschaftsrecht, Grundbuchrecht
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und ihre Gesellschafter waren im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Diese Gesellschafter übertrugen alle ihre Anteile an der GbR an eine einzige Erwerberin. Daraufhin beantragte die Erwerberin ihre Eintragung als neue Eigentümerin im Grundbuch. Das Grundbuchamt lehnte den Antrag ab, da die GbR nicht im Gesellschaftsregister eingetragen war und eine notarielle Auflassungsurkunde fehle.
- Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob die neue Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen werden darf, ohne dass die ursprüngliche, im Grundbuch eingetragene GbR zuvor im Gesellschaftsregister und im Grundbuch eingetragen wurde, und ob die Übertragung der Gesellschaftsanteile eine bestimmte Form erforderte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht hob den Beschluss des Grundbuchamtes auf und wies das Grundbuchamt an, die beantragte Eintragung der neuen Eigentümerin im Grundbuch vorzunehmen.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass es sich nicht um eine Grundstücksübertragung, sondern um eine formlos mögliche Anteilsübertragung handelte. Die ursprüngliche GbR war durch die Übertragung aller Anteile an eine einzige Erwerberin liquidationslos erloschen. Eine erloschene GbR kann nicht mehr in das Gesellschaftsregister eingetragen werden, weshalb eine vorherige Eintragung der GbR nicht erforderlich ist. Das Grundbuch ist unrichtig und muss berichtigt werden.
- Folgen: Die neue Eigentümerin kann im Grundbuch eingetragen werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens richten sich nach dem Gesetz; eine Kostenerstattung zugunsten der Beschwerdeführer erfolgte nicht.
Der Fall vor Gericht
Wem gehört das Grundstück nun wirklich? Eine GbR verschwindet, eine neue Eigentümerin taucht auf
Viele Menschen kommen im Laufe ihres Lebens mit dem Thema Grundstücke in Berührung, sei es beim Kauf eines Hauses oder beim Erben einer Immobilie. Normalerweise ist klar geregelt, wem was gehört, und das steht dann im Grundbuch. Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem genau festgehalten wird, wem welche Grundstücke gehören und welche Rechte oder Belastungen darauf liegen, wie zum Beispiel ein Wegerecht für den Nachbarn oder eine Hypothek für die Bank. Aber was passiert, wenn die Eigentumsverhältnisse komplizierter werden, zum Beispiel weil eine Firma beteiligt ist, die sich auflöst? Genau um so einen Fall ging es in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg.
Der Streit beginnt: Ein Antrag und zwei Ablehnungen
Was war passiert?…