Stellen Sie sich vor, ein altes Wegerecht belastet Ihr Grundstück im Grundbuch. Sie wollen es loswerden, doch der Nachbar stimmt nicht zu. Nun hat ein Gericht entschieden: Ohne die Zustimmung des Nachbarn bleibt das Wegerecht bestehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Wx 39/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt
- Datum: 05.09.2024
- Aktenzeichen: 12 Wx 39/24
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Immobilienrecht, Grundbuchrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Wohnungserbbauberechtigte eines Grundstücksanteils, beantragte die Löschung eines Wegerechts auf ihrem Grundstück.
- Beklagte: Erbbauberechtigte des Nachbargrundstücks, zugunsten deren Grundstück das Wegerecht eingetragen ist und die der Löschung widersprach.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Eigentümerin eines Wohnungserbbaurechts beantragte die Löschung eines auf ihrem Grundstück eingetragenen Wegerechts, das einem Nachbargrundstück zugutekommt. Sie argumentierte, das Wegerecht sei nicht mehr nötig oder sei ursprünglich falsch eingetragen worden. Das Grundbuchamt lehnte den Antrag ab.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob ein eingetragenes Wegerecht aus dem Grundbuch gelöscht werden kann, ohne dass die Person zustimmt, der das Recht zusteht. Es ging darum, ob das Grundbuch unrichtig ist, weil das Wegerecht angeblich nie bestanden hat oder später seinen Nutzen für das andere Grundstück verloren hat.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht wies die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung der Löschung durch das Grundbuchamt zurück. Die Antragstellerin muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen.
- Begründung: Das Gericht entschied, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Löschung des Wegerechts ohne Zustimmung der Berechtigten nicht erfüllt waren. Eine Löschung ist nur mit Zustimmung des Berechtigten möglich, oder wenn nachgewiesen wird, dass das Grundbuch unrichtig ist. Diesen Nachweis konnte die Antragstellerin nicht in der gesetzlich erforderlichen Form erbringen.
- Folgen: Das eingetragene Wegerecht bleibt auf dem Grundstück der Antragstellerin bestehen. Ihr Antrag auf Löschung ohne Zustimmung der Berechtigten war erfolglos.
Der Fall vor Gericht
Streit um Wegerecht: OLG Sachsen-Anhalt blockiert Löschung ohne Zustimmung des Nachbarn
Stellen Sie sich vor, auf Ihrem Grundstück lastet ein altes Wegerecht zugunsten Ihres Nachbarn. Sie sind überzeugt, dass dieses Recht längst keinen Sinn mehr macht und wollen es aus dem Grundbuch entfernen lassen, um Ihr Grundstück unbelastet nutzen oder verkaufen zu können. Doch was, wenn der Nachbar sich weigert, der Löschung zuzustimmen? Genau mit einem solchen Fall, bei dem es um die Feinheiten des Grundbuchrechts und die Rechte von Grundstücksnachbarn ging, hatte sich kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Sachsen-Anhalt zu befassen (Az.: 12 Wx 39/24, Beschluss vom 05.09.2024). Der Fall zeigt eindrücklich, wie schwierig es sein kann, ein einmal eingetragenes Recht ohne die Zustimmung des Berechtigten wieder loszuwerden.
Der Zankapfel: Ein altes Wegerecht und der Wunsch nach seiner Entfernung
Im Mittelpunkt des Streits standen zwei benachbarte Grundstücke in der Stadt B. und ein darauf lastendes Wegerecht. Die Beteiligte zu 1), nennen wir sie Frau A., ist Inhaberin eines sogenannten Wohnungserbbaurechts an einem Grundstücksanteil in der L. Straße 65….