Überfährt man eine rote Ampel, droht schnell ein Fahrverbot. Doch die exakte Dauer des Rotlichts entscheidet über die Schwere des Vergehens. Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, dass bei älteren Blitzern jede Millisekunde zählt und die Berechnung transparent dargelegt werden muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 280/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Köln
- Datum: 29.11.2024
- Aktenzeichen: 1 ORbs 280/24
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Betroffene, die gegen ihre Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes Rechtsbeschwerde einlegte und die Verletzung materiellen Rechts rügte.
- Beklagte: Die Generalstaatsanwaltschaft, die beantragte, die Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Eine 72-jährige Autofahrerin wurde vom Amtsgericht Aachen wegen fahrlässigen Missachtens des Rotlichts zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt. Sie war bei Rot über eine Kreuzung gefahren, gemessen mit einer Anlage vom Typ Traffipax Traffiphot III, die laut Amtsgericht 1,01 Sekunden Rotlicht registrierte.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes korrekt war, insbesondere die Messung der Rotlichtdauer. Bei der verwendeten Anlage, die nicht direkt an der Haltelinie misst, musste die Zeit bis zum Überfahren der Haltelinie manuell zurückgerechnet werden.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht Köln hob das Urteil des Amtsgerichts Aachen mit seinen Feststellungen auf. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
- Begründung: Das Amtsgericht hatte die Dauer der vorwerfbaren Rotlichtphase nicht rechtsfehlerfrei festgestellt. Es war nicht nachvollziehbar dargelegt, wie die Manuelle Rückrechnung der Rotlichtzeit vom Messpunkt bis zur Haltelinie erfolgte. Insbesondere wurden keine ausreichenden Angaben zu den Berechnungsparametern und berücksichtigten Toleranzen gemacht.
- Folgen: Der Fall muss vom Amtsgericht neu verhandelt werden, um die exakte Rotlichtdauer am Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie korrekt festzustellen. Hierfür kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich sein.
Der Fall vor Gericht
Rote Ampel überfahren? Millisekunde entscheidet über Fahrverbot – OLG Köln pocht auf exakte Berechnung bei alten Blitzern
Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 29. November 2024 (Az. 1 ORbs 280/24) rückt die Tücken älterer Rotlichtüberwachungsanlagen in den Fokus. Es verdeutlicht, wie entscheidend eine präzise und nachvollziehbare Berechnung der Rotlichtdauer für die Verhängung eines Fahrverbots sein kann. Im konkreten Fall wurde das Urteil eines Amtsgerichts aufgehoben, da die Ermittlung der entscheidenden Millisekunden nicht ausreichend transparent dargelegt wurde.
Der Fall: Nur 0,01 Sekunden über der kritischen Marke?
Eine 72-jährige Autofahrerin wurde vom Amtsgericht Aachen zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Der Vorwurf: Sie habe mit ihrem Pkw innerorts eine Kreuzung überfahren, obwohl die Ampel bereits seit 1,01 Sekunden Rotlicht zeigte….