Ein kleines Bußgeld von 115 Euro reichte einem Autofahrer, um den Weg bis zum Oberlandesgericht zu suchen. Er versuchte per Rechtsbeschwerde, ein Amtsgerichtsurteil kippen zu lassen. Doch der Fall zeigt nun eindrücklich, wie schwer es ist, solche geringen Strafen gerichtlich anzufechten. Das OLG Köln ließ den Einspruch gar nicht erst zur Prüfung zu. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 3/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Köln
- Datum: 25.01.2024
- Aktenzeichen: 1 ORbs 3/24
- Verfahrensart: Verfahren zur Zulassung der Rechtsbeschwerde in einer Ordnungswidrigkeitssache
- Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Betroffene, gegen den eine Geldbuße wegen Geschwindigkeitsüberschreitung festgesetzt wurde und der die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Gegen den Betroffenen wurde wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße von 115 Euro festgesetzt. Gegen dieses Urteil beantragte er die Zulassung der Rechtsbeschwerde.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Rechtsbeschwerde in Ordnungswidrigkeitenverfahren mit geringer Geldbuße (unter 250 Euro) zugelassen werden muss, insbesondere bei Rügen der Verletzung rechtlichen Gehörs oder Verfahrensmängeln bei der Messung.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht hat den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde als unbegründet abgewiesen. Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens zur Zulassung der Rechtsbeschwerde.
- Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht erfüllt waren. Weder war eine Zulassung zur Rechtsfortbildung oder Sicherung einheitlicher Rechtsprechung erforderlich, noch wurde eine Versagung rechtlichen Gehörs formgerecht gerügt. Die vom Betroffenen vorgebrachten Mängel bei der Geschwindigkeitsmessung wurden als unzureichend begründet angesehen, um eine Zulassung zu rechtfertigen.
- Folgen: Das ursprüngliche Urteil mit der festgesetzten Geldbuße wurde rechtskräftig. Der Betroffene muss die Kosten des Verfahrens zur Zulassung der Rechtsbeschwerde tragen.
Der Fall vor Gericht
Temposünder scheitert vor OLG Köln: Hohe Hürden für Rechtsbeschwerde bei geringen Bußgeldern
Ein Autofahrer, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 115 Euro verurteilt wurde, ist mit seinem Versuch gescheitert, dieses Urteil durch das Oberlandesgericht (OLG) Köln überprüfen zu lassen. Das OLG Köln wies mit Beschluss vom 25. Januar 2024 (Az.: 1 ORbs 3/24) den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zurück. Die Entscheidung verdeutlicht, unter welchen engen Voraussetzungen eine Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen mit geringfügigen Sanktionen überhaupt eine Chance auf Zulassung hat, selbst wenn der Betroffene Verfahrensfehler und eine Verletzung seines Rechts auf Rechtliches Gehör geltend macht.
Der Fall: Geschwindigkeitsverstoß und der Weg zum Oberlandesgericht
Ein Autofahrer, im Folgenden Herr M. genannt, wurde vom zuständigen Amtsgericht wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 21 km/h zu einer Geldbuße von 115 Euro verurteilt….