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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wartezeitkündigung – Vorschussleistungen

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Ein Raumpfleger klagte gegen seine Kündigung in der Probezeit und forderte ausstehendes Gehalt. Dabei ging es auch um eine Zahlung des Arbeitgebers, deren Zweck strittig war – Vorschuss oder bereits verdienter Lohn? Vor Gericht scheiterte der Kläger am Ende nicht nur an der erleichterten Kündigung während der Probezeit. Entscheidend war auch, dass er wesentlichen Darlegungen seines Arbeitgebers zur Lohnabrechnung nicht rechtzeitig widersprach. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 266/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
  • Verfahrensart: Berufung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Arbeitnehmer (Raumpfleger), der die Kündigungen seines Arbeitsverhältnisses anfocht und Lohn für einen Monat forderte. Er vertrat die Ansicht, eine frühere Zahlung des Arbeitgebers sei eine Überstundenvergütung gewesen.
  • Beklagte: Arbeitgeberin, die das Arbeitsverhältnis kündigte. Sie machte geltend, eine frühere Zahlung an den Arbeitnehmer sei ein Vorschuss gewesen, der verrechnet werden dürfe.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Raumpfleger erhielt während der Probezeit eine Zahlung von 2000 € vom Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis wurde vom Arbeitgeber ordentlich gekündigt. Der Arbeitnehmer klagte gegen die Kündigung und auf Zahlung von Arbeitsentgelt für Juli 2022.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die ordentliche Kündigung in der Probezeit wirksam war. Außerdem musste geklärt werden, ob eine frühere Zahlung des Arbeitgebers auf den Lohnanspruch des Arbeitnehmers angerechnet werden durfte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht wies die Berufung des Arbeitnehmers zurück. Es bestätigte, dass die ordentliche Kündigung wirksam war und das Arbeitsverhältnis beendete. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf weitere Lohnzahlung für Juli 2022 wurde verneint.
  • Begründung: Die Berufung gegen die Kündigung wurde als unzulässig angesehen, da die Begründung nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllte. Der Arbeitgeber durfte die frühere Zahlung als Vorschuss auf den Lohnanspruch anrechnen. Das Gericht wertete den Abrechnungsvortrag des Arbeitgebers als zugestanden, da der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig darauf reagierte.
  • Folgen: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die ordentliche Kündigung wurde bestätigt. Der Arbeitnehmer erhält keine weitere Lohnzahlung für Juli 2022, da diese verrechnet wurde. Der Arbeitnehmer trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Fall vor Gericht


Probezeitkündigung und Gehaltsnachzahlung: Wenn Schweigen im Prozess teuer wird

Ein Raumpfleger klagte gegen seine Kündigung in der Probezeit und forderte ausstehenden Lohn. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies seine Berufung zurück. Entscheidend waren nicht nur die geringeren Anforderungen an eine Kündigung während der ersten sechs Monate, sondern auch prozessuale Fehler des Klägers, insbesondere sein spätes Reagieren auf die detaillierte Abrechnung des Arbeitgebers. Der Fall beleuchtet die Tücken bei Vorschusszahlungen und die Wichtigkeit fristgerechter Erklärungen im Gerichtsverfahren.

Der Fall des Herrn K.: Ein Streit um Kündigung und Lohn

Die Ausgangslage: Raumpfleger in der Probezeit

Herr K., geboren 1984, verheiratet und Vater eines Kindes, nahm am 1. März 2022 eine Stelle als Raumpfleger bei der beklagten Reinigungsfirma an….


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