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Radweg – Vorrang zur Vorfahrtsstraße

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Ein alltäglicher Moment auf dem Radweg – doch an dieser Furt krachte es. Dort, wo der Radweg überraschend abknickt, stießen Auto und Pedelec zusammen. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Wer trägt die Hauptschuld, wenn der Radweg quer über die Straße führt? Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 64/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Zweibrücken
  • Datum: 29.01.2025
  • Aktenzeichen: 1 U 64/24
  • Verfahrensart: Urteil
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Fahrer und Halter eines Kraftfahrzeugs
  • Beklagte: Fahrer eines Pedelecs

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: In Wörth ereignete sich am 18. November 2022 ein Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem Pedelec. Der Unfall passierte auf einer markierten Furt, die vom Radweg baulich auf die Fahrbahn verschwenkt war. Der Kläger kam aus einer Seitenstraße, während der Beklagte auf der Furt die Fahrbahn überquerte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob der Pedelec-Fahrer auf der Furt Vorfahrt hatte oder ob sein Verhalten als Einfahren auf die Fahrbahn gemäß § 10 Satz 1 StVO zu werten war. Es ging um die Bestimmung der Haftung bei einem Unfall auf einem solchen Radweg-Übergang.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht Zweibrücken änderte das erstinstanzliche Urteil und stellte eine Haftungsquote von 80 % zu Lasten des Beklagten (Pedelec-Fahrer) und 20 % zu Lasten des Klägers (Autofahrer) fest. Der Beklagte wurde zur Zahlung von 80% des Schadens des Klägers verurteilt. Der Kläger wurde zur Zahlung von 20% der ihm verbleibenden Schäden des Beklagten verurteilt, insbesondere des Schmerzensgeldes.
  • Begründung: Das Gericht sah die Hauptursache beim Pedelec-Fahrer, der gegen § 10 Satz 1 StVO verstieß, indem er ohne Rücksicht auf den bevorrechtigten Verkehr auf die Fahrbahn einfuhr. Der Autofahrer durfte grundsätzlich auf seinen Vorrang vertrauen. Die Mitverantwortung des Autofahrers (20%) wurde mit der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs und der Notwendigkeit begründet, wegen der besonderen Situation der Furt mit querenden Radfahrern zu rechnen und erhöhte Aufmerksamkeit zu zeigen.
  • Folgen: Der Pedelec-Fahrer trägt den überwiegenden Teil der Unfallfolgen und der Verfahrenskosten. Der Autofahrer muss einen geringen Anteil der Schäden des Pedelec-Fahrers tragen, der nach Anrechnung einer vorgerichtlichen Zahlung verblieb. Ansprüche für den Fahrradschaden gingen auf die Kaskoversicherung des Beklagten über.

Der Fall vor Gericht


  Vorsicht an der Radweg-Furt: OLG Zweibrücken klärt Haftungsfrage nach Unfall zwischen Pkw und Pedelec – Radfahrer trägt Hauptschuld Ein alltäglicher Moment im Straßenverkehr, eine unklare Vorfahrtssituation an einer Radwegquerung – und schon ist es passiert. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken musste sich kürzlich mit einem solchen Fall beschäftigen, bei dem ein Pkw-Fahrer und ein Pedelec-Fahrer an einer sogenannten Furt kollidierten. Das Urteil vom 29. Januar 2025 (Az.: 1 U 64/24) wirft ein Schlaglicht auf die Tücken baulich veränderter Radwege und die oft missverstandene Regelung des § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum „Einfahren auf die Fahrbahn“. Für Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen liefert die Entscheidung wichtige Erkenntnisse.

Das Urteil im Fokus

Das Gericht stand vor der Aufgabe, die genauen Umstände des Unfalls zu bewerten und die Verantwortung der Beteiligten festzulegen….


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