Der kurze Weg vom Supermarkt-Parkplatz auf die Hauptstraße wurde zur Crash-Zone. Als ein Autofahrer auf die belebte Straße einfuhr, kam es zum Zusammenstoß mit dem fließenden Verkehr. Wer trägt die Verantwortung, wenn beim Verlassen eines Parkplatzes ein Unfall passiert? Ein Gerichtsurteil liefert nun eine unmissverständliche Antwort auf diese alltägliche Gefahr. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 155/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Zweibrücken
- Verfahrensart: Berufung
- Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Fahrer, der vom Parkplatz in die Straße einfuhr und in der Berufung höhere Schadensersatzansprüche verfolgte.
- Beklagte: Der Fahrer des auf der Straße fahrenden Fahrzeugs und seine Haftpflichtversicherung.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein Fahrer fuhr von einem Parkplatz auf eine Straße ein und kollidierte mit einem dort fahrenden Auto. Der Kläger, der vom Parkplatz kam, sah den anderen Fahrer, fuhr aber dennoch ein. Er legte Berufung ein, um eine höhere Haftungsquote der Gegenseite zu erreichen.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, wer die Schuld an dem Unfall trägt: Der Fahrer, der von einem Parkplatz auf die Straße einfuhr, oder der Fahrer auf der Hauptstraße. Zentral war die Frage, wer wessen Vorfahrt verletzte und wie die Verantwortlichkeiten verteilt sind.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht wies die Berufung des Klägers zurück. Er erhält keinen weiteren Schadensersatz über den bereits in erster Instanz zugesprochenen geringen Betrag hinaus. Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
- Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Kläger den Unfall allein verschuldet hat. Er habe beim Einfahren von einem Parkplatz gegen seine Wartepflicht verstoßen und den vorrangigen Verkehr nicht durchfahren lassen. Schuldhaftes Verhalten des Fahrers auf der Hauptstraße konnte nicht nachgewiesen werden.
- Folgen: Der Kläger erhält keinen weiteren Schadensersatz für seinen Schaden. Er muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Das erstinstanzliche Urteil, das ihm einen kleinen Betrag zusprach, bleibt bestehen und ist nun vollstreckbar.
Der Fall vor Gericht
Parkplatzausfahrt als Unfallfalle: Wer haftet, wenn es beim Einfädeln kracht?
Ein alltäglicher Vorgang: Das Ausfahren von einem Supermarktparkplatz auf eine belebte Straße. Doch was, wenn es hierbei zu einem Unfall kommt? Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hatte genau solch einen Fall zu entscheiden und fällte ein Urteil, das die strengen Pflichten für ausfahrende Autofahrer einmal mehr unterstreicht. Im Kern ging es um die Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn ein Fahrzeug von einer Parkplatzausfahrt auf eine Hauptstraße einbiegt und mit dem fließenden Verkehr kollidiert. Das Gericht musste die Sorgfaltspflichten des Einfahrenden gegen den sogenannten Vertrauensgrundsatz des fließenden Verkehrs abwägen.
Der Crash an der Supermarktausfahrt: Worum ging es genau?
Am 28. Oktober 2022 kam es zu einem Verkehrsunfall. Der Kläger wollte mit seinem Fahrzeug von einem Aldi-Parkplatz nach rechts auf die … Straße einbiegen. Die Beklagtenseite bestand aus dem Fahrer des anderen beteiligten Fahrzeugs (Beklagter zu 1) und dessen Haftpflichtversicherung (Beklagte zu 2)….