Für einen Berufskraftfahrer ist der Führerschein das Fundament seiner Existenz. Doch was geschieht, wenn diese Grundlage kurzzeitig entzogen wird und der Arbeitgeber daraufhin kündigt? Ein aktuelles Urteil zeigt nun: Selbst wenn die Fahrerlaubnis später wieder erteilt wird, kann der Job unwiederbringlich verloren sein. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 209/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
- Datum: 12.06.2024
- Aktenzeichen: 7 Sa 209/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsrecht, Vergütungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein seit 2021 als Kraftfahrer tätiger Arbeitnehmer, dem nach einem Strafbefehl vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er klagte gegen seine Kündigung und forderte zusätzlich eine Corona-Prämie sowie Überstundenvergütung.
- Beklagte: Das Unternehmen, bei dem der Kläger als Kraftfahrer angestellt war. Sie kündigte dem Kläger nach Entzug der Fahrerlaubnis und lehnte die Forderungen nach Prämie und Überstunden ab.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Einem Berufskraftfahrer wurde nach einem angeblichen Verkehrsunfall und Strafbefehl vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis außerordentlich und hilfsweise ordentlich. Der Arbeitnehmer klagte dagegen und verlangte zusätzlich die Zahlung einer Corona-Prämie sowie Überstundenvergütung.
- Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis die Kündigung rechtfertigte. Daneben ging es um Ansprüche des Arbeitnehmers auf eine Corona-Prämie und die Vergütung vermeintlicher Überstunden.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Arbeitsgericht entschied in erster Instanz, dass die fristlose Kündigung unwirksam, die ordentliche Kündigung aber wirksam war und wies die Zahlungsklagen ab. Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung vollständig.
- Begründung: Die fristlose Kündigung war unverhältnismäßig, da der Kläger kurzfristig hätte weiterbeschäftigt werden können. Die ordentliche Kündigung war wegen der fehlenden Fahrerlaubnis für die Tätigkeit und mangels alternativer Einsatzmöglichkeiten wirksam. Die Ansprüche auf Prämie und Überstunden scheiterten an der unzureichenden Darlegung durch den Kläger.
- Folgen: Das Arbeitsverhältnis endete wirksam durch die ordentliche Kündigung. Die finanziellen Forderungen des Arbeitnehmers auf Corona-Prämie und Überstunden wurden vom Gericht abgewiesen.
Der Fall vor Gericht
Führerschein weg, Job weg? Landesarbeitsgericht prüft Kündigung nach vorläufigem Entzug
Ein Berufskraftfahrer verliert vorläufig seine Fahrerlaubnis – ein Albtraum für jeden, der sein Geld hinter dem Steuer verdient. Doch rechtfertigt dieser Umstand, auch wenn die Fahrerlaubnis später wiedererteilt wird, eine sofortige Kündigung durch den Arbeitgeber? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 7 Sa 209/23 vom 12.06.2024) die Grenzen ausgelotet und dabei wichtige Aspekte des Kündigungsrechts beleuchtet. Im Kern ging es um die Frage, ob der zwischenzeitlich aufgehobene, vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis eine außerordentliche oder zumindest eine ordentliche Kündigung stützt….