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Hauskaufvertrag – Anfechtbarkeit wegen arglistiger Täuschung wegen Irrtumserregung

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Der Traum vom Eigenheim verwandelte sich für eine Familie in einen gefährlichen Albtraum, als sie gravierende Statikprobleme entdeckte. Unter raffinierten Verkleidungen verbargen sich unsachgemäß ersetzte tragende Wände, ein Mangel, der den Käufern verschwiegen wurde. Nach Jahren des Rechtsstreits hat ein Gericht nun klar entschieden: Dieses arglistige Verstecken eines Baumangels macht den Hauskauf rückgängig. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 45/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Zweibrücken
  • Datum: 27.09.2024
  • Aktenzeichen: 7 U 45/23

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Käufer eines Hausgrundstücks, die die Rückabwicklung des Vertrags nach Entdeckung von Mängeln begehrten, insbesondere der Kläger zu 1 nach Übertragung der Ansprüche.
  • Beklagte: Die Verkäufer des Hausgrundstücks, die gegen die Rückabwicklung klagen und geltend machen, Mängel nicht gekannt zu haben und die Käufer hätten das Haus verschlechtert.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Käufer erwarben von den Verkäufern ein Haus, in dem die Verkäufer zuvor tragende Wände entfernt und durch eine statisch unzureichende und verdeckte Konstruktion ersetzt hatten. Nach Beginn von Umbaumaßnahmen entdeckten die Käufer den Mangel und erklärten die Anfechtung des Kaufvertrags.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung der Verkäufer über die statisch unzureichende Konstruktion angefochten werden konnte und welche Kosten im Falle einer Rückabwicklung zu erstatten sind.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht änderte das Urteil des Landgerichts teilweise ab und verurteilte die Verkäufer zur Zahlung von 467.347,14 € nebst Zinsen an den Kläger zu 1. Diese Zahlung erfolgt Zug um Zug gegen Rückübertragung des Eigentums am Hausgrundstück und Rückgabe der mitverkauften Gegenstände.
  • Begründung: Das Gericht befand, dass der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung der Verkäufer von Anfang an nichtig ist. Die Arglist liegt darin, dass die Verkäufer die Tatsache des Eingriffs in die Statik des Hauses und das Fehlen eines Statiknachweises verschwiegen haben, was für die Kaufentscheidung wesentlich war.
  • Folgen: Infolge der Anfechtung ist der Vertrag unwirksam, und es kommt zur Rückabwicklung. Die Verkäufer müssen den Kaufpreis sowie bestimmte Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notarkosten erstatten, während die Käufer das Haus und die mitverkauften Gegenstände zurückgeben müssen.

Der Fall vor Gericht


Schwerwiegender Statikmangel verschwiegen: Hauskaufvertrag nach Jahren erfolgreich angefochten

Der Traum vom Eigenheim kann schnell zum Albtraum werden, wenn nach dem Kauf gravierende, versteckte Mängel ans Licht kommen. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken (Az.: 7 U 45/23) stärkt die Rechte von Käufern, die über wesentliche Mängel arglistig getäuscht wurden. Im konkreten Fall ging es um eine unsachgemäß veränderte Statik, die von den Verkäufern verschwiegen wurde. Das Gericht entschied: Der Kaufvertrag ist anfechtbar, und die Verkäufer müssen den Kaufpreis sowie erhebliche Nebenkosten zurückzahlen.

Der Albtraum nach dem Hauskauf: Versteckte Baumängel und der Streit beginnt

Die Kläger, ein Ehepaar, erwarben im Juli 2015 von den Beklagten ein Hausgrundstück in Hanglage zum Preis von 440.000 Euro. Die Verkäufer hatten das Anwesen seit 2005 besessen und in dieser Zeit bauliche Veränderungen vorgenommen….


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