Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Freistellung unter Urlaubsanrechnung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Die Kündigung ist da, der Mitarbeiter wird freigestellt. Doch gilt der restliche Urlaub nun als genommen, nur weil die Freistellung „unter Anrechnung“ erfolgt? Viele Arbeitnehmer hoffen auf Urlaubsabgeltung, wenn der Urlaub nicht mehr gewährt wird. Ein aktuelles Gerichtsurteil klärt, wann diese Abgeltung auch bei Freistellung fällig wird – und wann nicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 193/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
  • Datum: 21.08.2024
  • Aktenzeichen: 7 Sa 193/23
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die ehemalige Mitarbeiterin, die Zahlung für offene Urlaubstage forderte.
  • Beklagte: Die ehemalige Arbeitgeberin, die argumentierte, die Urlaubstage seien durch Freistellung gewährt worden.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis der Klägerin und stellte sie unter Anrechnung auf Urlaubstage von der Arbeit frei. Die Klägerin hatte noch 15 offene Urlaubstage und forderte deren finanzielle Abgeltung, da sie die Freistellung nicht als ausreichende Urlaubsgewährung ansah.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentrale Frage war, ob eine pauschale Freistellung von der Arbeit mit Anrechnung auf Urlaubstage den gesetzlichen Urlaubsanspruch erfüllt. Dabei ging es insbesondere darum, ob die Freistellung ausdrücklich unwiderruflich sein oder konkrete Urlaubszeiträume festlegen musste.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht wies die Berufung der Klägerin zurück. Damit wurde ihr Anspruch auf finanzielle Abgeltung der Urlaubstage abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass die Freistellung unter Anrechnung auf Urlaub den Anspruch erfüllte. Eine ausdrückliche Bezeichnung als „unwiderruflich“ war nicht nötig, da die Anrechnung auf Urlaub dies impliziert. Auch die fehlende Festlegung konkreter Urlaubstage war unschädlich, da die Klägerin sich die Tage innerhalb der Freistellung selbst aussuchen konnte.
  • Folgen: Die Klägerin erhielt keine Auszahlung für ihre verbliebenen 15 Urlaubstage. Das Urteil bestätigt, dass eine Freistellung unter Anrechnung auf Urlaub den Anspruch auf Urlaub erfüllen kann, wenn sie endgültig ist und der Arbeitnehmer die Tage faktisch nehmen kann.

Der Fall vor Gericht


Freistellung ist nicht gleich Freistellung: Wann Urlaub trotz Kündigung als genommen gilt

Ein gekündigter Arbeitnehmer wird vom Chef bis zum Vertragsende freigestellt – und der offene Urlaub soll damit auch abgegolten sein. Doch reicht eine einfache Formulierung im Kündigungsschreiben, oder muss die Freistellung ausdrücklich „unwiderruflich“ sein und der Urlaub zeitlich genau festgelegt werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil (Az.: 7 Sa 193/23) und gab wichtige Hinweise zur Auslegung solcher Klauseln. Im Kern ging es darum, ob eine Arbeitnehmerin trotz pauschaler Freistellung Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung – also die Auszahlung nicht genommenen Urlaubs – hatte.

Der Streit um 15 Tage Resturlaub und eine Kündigungsklausel

Im Mittelpunkt des Falles stand eine 1973 geborene Bürofachkraft, die seit Juli 2019 bei ihrer Arbeitgeberin beschäftigt war und zuletzt rund 2.500 Euro brutto im Monat verdiente. Das Arbeitsverhältnis endete durch eine ordentliche Kündigung der Arbeitgeberin vom 10. März 2022 zum 30. April 2022….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv