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Berufsunfähigkeitsversicherung – Berufsunfähigkeit – es kommt nicht auf die Diagnose an

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Chronische Schmerzen machten ihren Beruf unmöglich, ihre Existenzgrundlage stand auf dem Spiel. Eine Friseurin wandte sich an ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch der Versicherer verweigerte die Leistung, es folgte ein erbitterter Streit. Nun musste das Oberlandesgericht klären: Zählt die exakte Diagnose oder die tatsächliche Fähigkeit, den Job auszuüben? Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 258/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Koblenz
  • Datum: 09.10.2024
  • Aktenzeichen: 10 U 258/22

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine selbstständige Friseurin, die Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund einer chronischen Erkrankung forderte und darauf klagte.
  • Beklagte: Die Versicherung, die die geforderten Leistungen ablehnte und gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einlegte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine selbstständige Friseurin beantragte bei ihrer Versicherung Leistungen wegen Berufsunfähigkeit seit November 2015 aufgrund einer Wirbelsäulenerkrankung. Die Versicherung lehnte den Antrag ab, woraufhin die Friseurin Klage erhob.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Klägerin im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunfähig war, ab welchem Zeitpunkt ein Anspruch auf Leistungen bestand und in welchem Umfang diese zu zahlen waren.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht sprach der Klägerin rückständige Renten und Prämienzahlungen sowie laufende monatliche Renten bis Ende 2026 zu und stellte die Prämienzahlungspflicht bis dahin fest. Die Klage für den Zeitraum vor Dezember 2017 wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin seit November 2017 zu mindestens 50% berufsunfähig ist, was durch Sachverständigengutachten gestützt wurde. Gemäß den Versicherungsbedingungen begann der Anspruch auf Leistungen im Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, also ab Dezember 2017.

Der Fall vor Gericht


  Chronische Wirbelsäulenschmerzen: Friseurin erstreitet Berufsunfähigkeitsrente vor Gericht Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz zeigt: Auch wenn die genaue medizinische Diagnose umstritten ist, kann ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bestehen. Entscheidend sind die nachweisbaren Auswirkungen der Erkrankung auf die Berufsausübung. Der Fall einer selbstständigen Friseurin verdeutlicht die Hürden, aber auch die Möglichkeiten für Betroffene. Viele Menschen sichern sich für den Fall ab, dass sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) soll dann finanziell einspringen. Doch was passiert, wenn die Versicherung die Leistung verweigert? Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz beleuchtet genau diese Situation und klärt wichtige Fragen rund um ärztliche Gutachten und den genauen Zeitpunkt des Leistungsanspruchs. Dieses Urteil ist besonders relevant für Menschen, die aufgrund von chronischen Erkrankungen, insbesondere des Bewegungsapparates, um ihre berufliche Existenz kämpfen.

Das Urteil des OLG Koblenz im Detail

Das Oberlandesgericht Koblenz musste sich intensiv mit dem Fall einer selbstständigen Friseurin auseinandersetzen, die aufgrund einer schweren Wirbelsäulenerkrankung nicht mehr arbeiten konnte. Im Kern ging es darum, ob und ab wann ihr Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zustehen.

Worum ging es im Kern?…


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