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Beratungshilfe – Anforderungen an Ausschlussfrist des § 6 Abs. 2 S. 2 BerHG

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Beratungshilfe soll Menschen mit wenig Einkommen den Zugang zu Recht ermöglichen. Doch selbst der Antrag auf diese staatliche Unterstützung birgt Tücken. Ein einziges fehlendes Kreuzchen auf einem Formular und eine verpasste Frist ließen nun eine Frau ohne die erhoffte Hilfe zurück. Ein aktuelles Urteil verdeutlicht, wie ein kleiner Fehler große Folgen haben kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 XI 679/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Ludwigshafen
  • Datum: 20.01.2025

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Person, die rechtliche Beratung erhielt und nachträglich beim Gericht Beratungshilfe beantragte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine Person erhielt am 07.11.2024 rechtliche Beratung und beantragte am 26.11.2024 dafür nachträglich Beratungshilfe. Bei der Antragstellung fehlten bestimmte erforderliche persönliche Angaben im Formular. Diese fehlenden Angaben wurden auch nicht innerhalb der relevanten Frist bis zum 05.12.2024 nachgereicht.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Antrag auf Beratungshilfe bewilligt werden konnte, obwohl die erforderlichen persönlichen Erklärungen nicht innerhalb der maßgeblichen vierwöchigen Frist vollständig vorlagen. Dabei war auch zu klären, ob die Unterschrift das Fehlen spezifischer Ankreuzungen auf dem Formular ausgleichen konnte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Amtsgericht Ludwigshafen hat den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe am 20.01.2025 als unbegründet abgelehnt.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass die gesetzliche vierwöchige Frist für den nachträglichen Antrag nicht eingehalten wurde, weil die erforderlichen persönlichen Erklärungen fehlten und nicht rechtzeitig nachgereicht wurden. Eine spätere Nachreichung war aufgrund der Art der Frist (Ausschlussfrist) nicht möglich.

Der Fall vor Gericht


Beratungshilfe in Gefahr: Wenn das Kreuzchen im Antrag fehlt

Ein unscheinbares Detail in einem Antragsformular kann weitreichende Folgen haben. Das musste eine Antragstellerin erfahren, deren Antrag auf Beratungshilfe – also staatliche Unterstützung für Rechtsrat bei geringem Einkommen – vom Amtsgericht Ludwigshafen abgelehnt wurde. Der Grund: Ein paar fehlende Häkchen und eine strenge Frist. Dieses Urteil vom 20. Januar 2025 zeigt, wie wichtig Sorgfalt beim Ausfüllen von Anträgen ist und welche Fallstricke lauern können.

Der Fall: Ein Antrag und seine Tücken

Frau S. benötigte juristischen Rat und suchte am 7. November 2024 eine Rechtsanwältin auf. Die Beratung fand also bereits statt. Erst danach, am 26. November 2024, reichte sie beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag ein, um für diese bereits in Anspruch genommene Beratung Beratungshilfe bewilligt zu bekommen. Juristen sprechen hier von einem nachträglichen Antrag. Solche Fälle sind nicht selten: Oft wird erst im Gespräch mit dem Anwalt klar, dass die Voraussetzungen für Beratungshilfe vorliegen könnten.

Das Formular: Ein Detail wird zum Problem

Beim Ausfüllen des offiziellen Antragsformulars übersah Frau S. jedoch zwei entscheidende Stellen. Im Abschnitt B des Formulars gibt es Kästchen neben den Erklärungen: „In dieser Angelegenheit ist mir bisher Beratungshilfe weder bewilligt noch versagt worden“ und „In dieser Angelegenheit wird oder wurde von mir bisher kein gerichtliches Verfahren geführt.“ Diese Kästchen hatte Frau S. nicht angekreuzt….


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