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WEG – Balkonsanieren

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Sanierung per Beschluss in der Wohnungseigentümergemeinschaft – klingt einfach, kann aber vor Gericht enden. Ein Amtsgericht hat zwei Entscheidungen zu Balkonen und einer Terrasse kassiert. Die Gemeinschaft hatte versucht, über privates Sondereigentum zu entscheiden und scheiterte zudem an unklaren Formulierungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 C 580/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Friedberg
  • Datum: 10.01.2025
  • Aktenzeichen: 2 C 580/24
  • Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Miteigentümer in der Wohnungseigentümergemeinschaft, die die angefochtenen Beschlüsse zur Sanierung von Bauteilen für ungültig hielten.
  • Beklagte: Die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die angefochtenen Beschlüsse gefasst hatte und verteidigte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft fasste Beschlüsse, wonach die Eigentümer einer bestimmten Wohneinheit vier Außenbalkone und den Bodenbelag einer Terrasse, die zu ihrer Einheit gehören, in Eigenleistung sanieren sollten. Diese Bauteile waren sanierungsbedürftig.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Kläger hielten die Beschlüsse für ungültig, weil sie zu unbestimmt seien und weil die Gemeinschaft nicht zuständig sei, über Maßnahmen am Sondereigentum der Eigentümer zu entscheiden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht erklärte beide angefochtenen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft für ungültig.
  • Begründung: Der Beschluss zur Sanierung der Balkone war nach Ansicht des Gerichts zu unbestimmt, da der genaue Umfang der Sanierung unklar blieb. Der Beschluss zur Sanierung des Terrassenbodenbelags war nichtig, da die Wohnungseigentümergemeinschaft keine rechtliche Zuständigkeit hat, über Maßnahmen am Sondereigentum der Eigentümer zu beschließen.
  • Folgen: Die angefochtenen Beschlüsse sind unwirksam. Die Kosten des Gerichtsverfahrens hat die beklagte Wohnungseigentümergemeinschaft zu tragen.

Der Fall vor Gericht


Balkonsanierung per Beschluss: Amtsgericht kippt Entscheidungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Unklarheit und fehlender Zuständigkeit

In einem Rechtsstreit zwischen Miteigentümern und ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft hat das Amtsgericht Friedberg zwei Beschlüsse über Sanierungsarbeiten an Balkonen und einer Terrasse für ungültig erklärt. Die Entscheidung vom 10. Januar 2025 (Az.: 2 C 580/24) beleuchtet zentrale Anforderungen an Beschlüsse von Wohnungseigentümern, insbesondere die notwendige Klarheit der beschlossenen Maßnahmen und die Grenzen der gemeinschaftlichen Entscheidungsbefugnis, wenn es um Teile des Gebäudes geht, die einzelnen Eigentümern allein gehören. Im Kern des Falles standen zwei Beschlüsse, mit denen die Sanierung von vier Balkonen und dem Bodenbelag einer Terrasse durch einzelne Miteigentümer in Eigenleistung genehmigt werden sollte. Andere Miteigentümer, die Kläger in diesem Verfahren, sahen diese Beschlüsse als fehlerhaft an und zogen vor Gericht. Sie bemängelten vor allem, dass nicht genau genug festgelegt worden sei, was saniert werden solle, und dass die Gemeinschaft gar nicht über Arbeiten am reinen Sondereigentum hätte entscheiden dürfen.

Der Fall im Detail: Streit um Sanierung von Balkonen und Terrassenbelag in Eigenleistung

Die Parteien des Rechtsstreits sind Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)….


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