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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rückabwicklung eines finanzierten Fahrzeugkaufs

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Ein Gebrauchtwagenkäufer fühlte sich getäuscht, als die massive Reparaturhistorie seines Autos ans Licht kam. Der Verkäufer hatte die umfangreichen Schäden und Vorreparaturen verschwiegen. Das Landgericht Lübeck musste nun entscheiden, ob dies arglistige Täuschung war und welche Folgen das hat.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 3 O 150/21[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: LG Lübeck
Datum: 08.05.2025
Aktenzeichen: 3 O 150/21

Beteiligte Parteien:

Kläger: Käufer eines Gebrauchtwagens, der die Rückabwicklung des Kaufvertrags und Schadensersatz verlangte, weil er nach seiner Darstellung über umfangreiche Reparaturen am Fahrzeug nicht informiert wurde.
Beklagte: Fahrzeughändlerin, die den Gebrauchtwagen verkaufte, bestritt die gezielte Frage des Klägers nach Reparaturen und die Kenntnis ihres Mitarbeiters von der Historie.

Worum ging es in dem Fall?

Sachverhalt: Der Kläger kaufte 2018 bei der Beklagten einen gebrauchten … S3 mit umfangreicher Reparaturhistorie beim Verkäufer (u.a. Austausch von Motor, Turbolader), über die er beim Kauf nicht aufgeklärt wurde. Nachdem später erneut Probleme auftraten, erfuhr der Kläger von der Historie und erklärte die Anfechtung des Kaufvertrags.
Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob das Verschweigen der außergewöhnlichen Reparaturhistorie eine Arglistige Täuschung darstellte, die den Kläger zur Anfechtung berechtigte und welche Ansprüche sich daraus ergaben.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs und zur Erstattung weiterer Kosten (Finanzierungsraten, Fehlersuche, Anwaltskosten). Andere Klageanträge wurden abgewiesen.
Begründung: Das Gericht sa[…]


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