Eine Mieterhöhung führte zu einem ungewöhnlichen Streitfall vor Gericht. Ein Mieter zahlte die erhöhte Miete, doch nur „unter Vorbehalt“. Weil der Vermieter darin keine wirksame Zustimmung sah, klagte er. Wer am Ende die Prozesskosten tragen musste, klärte nun ein Amtsgericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 C 268/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Karlsruhe
- Verfahrensart: Klage auf Erteilung der gerichtlichen Zustimmung zur Mieterhöhung
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Vermieterin, die vom Mieter die Zustimmung zur Erhöhung der Miete begehrte und Klage erhob, nachdem dieser nicht zustimmte.
- Beklagte: Der Mieter, der die Zustimmung nicht fristgerecht erteilte, die erhöhte Miete aber unter Vorbehalt zahlte und den Klageanspruch im Gerichtsverfahren anerkannte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Eine Vermieterin forderte ihren Mieter zur Zustimmung einer Mieterhöhung auf. Der Mieter erteilte die Zustimmung nicht fristgerecht, zahlte die erhöhte Miete aber unter Vorbehalt. Daraufhin erhob die Vermieterin Klage auf gerichtliche Zustimmung.
- Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob das Verhalten des Mieters (Zahlung unter Vorbehalt ohne ausdrückliche Zustimmung) Anlass zur Klageerhebung gab und er deshalb trotz Anerkenntnisses den Prozesskosten tragen muss (§ 93 ZPO).
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Amtsgericht verurteilte den Mieter zur Zustimmung zur Mieterhöhung. Dem Mieter wurden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
- Begründung: Die Verurteilung zur Zustimmung erfolgte aufgrund des Anerkenntnisses des Mieters im Prozess. Die Kostenentscheidung zu Lasten des Mieters wurde damit begründet, dass sein Verhalten vor Klageerhebung (keine Zustimmung, Zahlung unter Vorbehalt) Anlass zur Klage gegeben hatte. Eine Zahlung unter Vorbehalt stellt objektiv keine Zustimmung dar.
- Folgen: Der Mieter muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Mieterhöhung ist wirksam geworden, da der Mieter gerichtlich zur Zustimmung verurteilt wurde.
Der Fall vor Gericht
Mieter zahlt unter Vorbehalt: Muss er trotzdem die Prozesskosten tragen, wenn er später zustimmt? Amtsgericht klärt Kostenfrage bei Mieterhöhung
Ein alltäglicher Vorgang wie eine Mieterhöhung kann zu komplexen juristischen Fragen führen, insbesondere wenn es um die Kosten eines Gerichtsverfahrens geht. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob ein Mieter, der eine geforderte Mieterhöhung zwar zahlt, dies aber ausdrücklich „unter Vorbehalt“ tut und erst im Gerichtsverfahren der Erhöhung formal zustimmt, die Kosten des Rechtsstreits tragen muss. Im Kern ging es um die Frage, ob das Verhalten des Mieters die Klageerhebung durch die Vermieterin notwendig gemacht hat.
Der Fall im Detail: Worum ging es konkret?
Die Klägerin in diesem Fall war die Vermieterin eines Einfamilienreihenhauses. Sie forderte von ihrem Mieter, dem Beklagten, die Zustimmung zu einer Erhöhung der monatlichen Nettomiete. Die Miete sollte von bisher 255,55 Euro auf 281,11 Euro steigen, und zwar mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025. Wie gesetzlich vorgesehen, forderte die Vermieterin den Mieter zunächst außergerichtlich auf, dieser Mieterhöhung zuzustimmen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 558b Absatz 2 Satz 1 BGB) hat der Mieter eine sogenannte Überlegungsfrist, innerhalb derer er dem Erhöhungsverlangen zustimmen oder widersprechen kann….