Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fernwärmevertrag – Widerspruch gegen Preisänderungsklausel

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Der Kampf um faire Preise bei der Wärmelieferung beschäftigt die Gerichte. Kunden sahen sich mit Preisaufschlägen konfrontiert, die auf einer unwirksamen Preisklausel basierten. Trotz fortlaufender Belieferung und ohne Kündigung führte ihr fortgesetzter Widerspruch letztlich zur Rückzahlung überhöhter Kosten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 84/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Kammergericht
  • Datum: 27. Februar 2025
  • Aktenzeichen: 7 U 84/24

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Kunden eines Wärmelieferanten
  • Beklagte: Wärmelieferant

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Kunden hatten seit 2010 einen Wärmelieferungsvertrag, dessen Preisänderungsklausel unwirksam war. Sie widersprachen der Preisgestaltung wiederholt, kündigten den Vertrag jedoch nicht zum nächstmöglichen Termin. Gegenstand des Rechtsstreits war nach Rückverweisung durch den Bundesgerichtshof ein Anspruch der Kunden auf Rückzahlung zu viel gezahlter Arbeitskosten für die Jahre 2015 bis 2018.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, welche Auswirkungen eine unwirksame Preisänderungsklausel auf die Höhe des geschuldeten Preises hat und ob ein früher Widerspruch des Kunden, dessen Bekräftigung und eine unterbliebene Kündigung den Anspruch auf Rückzahlung beeinflussen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht änderte ein vorhergehendes Urteil teilweise und verurteilte den Wärmelieferanten zur Zahlung von 826,87 Euro plus Zinsen an die Kunden. Es stellte fest, dass die Preisänderungsklausel unwirksam ist. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen den Parteien aufgeteilt.
  • Begründung: Das Gericht folgte den Vorgaben des Bundesgerichtshofs, wonach bei einer unwirksamen Preisklausel grundsätzlich der ursprüngliche Preis gilt. Der Bundesgerichtshof hatte klargestellt, dass ein Widerspruch des Kunden innerhalb von drei Jahren bekräftigt werden muss, um wirksam zu bleiben. Die Kunden hatten ihren ursprünglichen Widerspruch rechtzeitig bekräftigt und auch ein späterer Widerspruch verhinderte, dass der Lieferant auf eine Akzeptanz vertrauen konnte. Die Berechnung auf Basis des ursprünglichen Preises ergab eine Überzahlung in der zugesprochenen Höhe für die fraglichen Jahre.

Der Fall vor Gericht


Unwirksame Preisklausel im Wärmevertrag: Gerichtsurteil stärkt Kundenrechte bei fortgesetztem Widerspruch trotz Nicht-Kündigung

Ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin hat wichtige Fragen zur Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen und den daraus resultierenden Rechten von Verbrauchern geklärt. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche finanziellen Folgen eine unwirksame Klausel für den Arbeitspreis hat, insbesondere wenn Kunden frühzeitig Widerspruch einlegen, diesen bekräftigen, den Vertrag aber später nicht kündigen und dennoch erneut der Preisgestaltung widersprechen. Das Gericht bestätigte den Anspruch der Kunden auf Rückzahlung überzahlter Beträge und folgte dabei den Vorgaben des Bundesgerichtshofs. Die Kläger, im Folgenden als „die Kunden“ bezeichnet, beziehen seit dem 2. Februar 2010 Wärme von der Beklagten, einem „Wärmelieferanten“. Der Streit entzündete sich an der Preisgestaltung, genauer gesagt an einer Klausel im Vertrag (§ 8 Abs. 4), die Preisanpassungen für den sogenannten Arbeitspreis regelte. Der Arbeitspreis ist der Teil des Wärmepreises, der sich nach dem tatsächlichen Verbrauch richtet….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv