Kunst an der Fassade sorgte für heftigen Streit in einer Düsseldorfer Eigentümergemeinschaft. Ein einzelner Bewohner zog wegen eines großflächigen Wandgemäldes vor Gericht. Doch das Amtsgericht hat nun entschieden: Die umstrittene Streetart darf tatsächlich kommen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 95b C 72/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Sondereigentümer, der einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft anfocht.
- Beklagte: Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), deren Beschluss angefochten wurde.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschloss, die Fassade eines Hochhauses in der Anlage mit einem großflächigen Kunstwerk zu versehen. Der Kläger, ein Eigentümer in diesem Hochhaus, klagte gegen den Beschluss.
- Kern des Rechtsstreits: War der Beschluss der WEG, die Anbringung des Fassadengemäldes zu genehmigen, rechtmäßig oder stellte er eine unzulässige, die Anlage grundlegend umgestaltende oder den Kläger unbillig benachteiligende Bauliche Veränderung dar?
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage des Sondereigentümers ab. Der angefochtene Beschluss wurde nicht für ungültig erklärt.
- Begründung: Das Gericht sah die Beschlusskompetenz der WEG gegeben. Die Veränderung der Fassade war eine bauliche Veränderung, stellte aber weder eine Grundlegende Umgestaltung der Gesamtanlage noch eine Unbillige Benachteiligung des Klägers dar. Der Beschluss war zudem nicht zu unbestimmt.
- Folgen: Der angefochtene Beschluss der WEG behält seine Gültigkeit. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Fall vor Gericht
Fassadenkunst vor Gericht: Grünes Licht für Streetart-Gemälde an Düsseldorfer Hochhaus
Ein großflächiges Fassadengemälde an einem Hochhaus in Düsseldorf darf realisiert werden. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klage eines Wohnungseigentümers abgewiesen, der sich gegen das Kunstprojekt gewehrt hatte. Im Zentrum des Streits stand die Frage, ob der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – das ist der Zusammenschluss aller Eigentümer einer Wohnanlage, die gemeinsam über das Gemeinschaftseigentum entscheiden – zur Genehmigung des Kunstwerks rechtmäßig war oder die Rechte einzelner Eigentümer verletzte. Der Kläger, ein Sondereigentümer – das bedeutet, ihm gehört eine oder mehrere bestimmte Wohnungen innerhalb der Anlage, während andere Teile des Gebäudes wie Fassaden, Dach oder Treppenhäuser als Gemeinschaftseigentum allen Eigentümern gemeinsam gehören – sah in dem geplanten Kunstwerk eine unzulässige Veränderung der Wohnanlage und befürchtete diverse Nachteile. Das Gericht folgte seiner Argumentation jedoch nicht und befand, dass die geplante künstlerische Gestaltung weder die Anlage grundlegend umgestalte noch den klagenden Eigentümer unbillig benachteilige.
Der Fall im Detail: Streetart für die Z.-straße
Der Ausgangspunkt des Rechtsstreits war das geplante Kunstprojekt an einem Hochhaus in der Z.-straße in O., das Teil einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Eine etwa 600 Quadratmeter große Fassadenseite dieses Hochhauses, die zuletzt im Jahr 2022 einen hellen Anstrich erhalten hatte, sollte mit einem Fassadengemälde der international bekannten Streetart-Künstlerin G. gestaltet werden. Finanziert werden sollte das Projekt durch den Verein „U. Kunstraum O. – U..“ (UKW). Am 15….