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Bewährungswiderruf bei neuen Straftaten

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Seine Bewährung schien verloren: Ein Mann wurde erneut straffällig und ignorierte Auflagen. Das Landgericht schickte ihn daraufhin ins Gefängnis. Doch ein unerwarteter Wandel in seinem Leben ließ die Richter am Oberlandesgericht umdenken. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ws 479/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht
  • Verfahrensart: Sofortige Beschwerde
  • Rechtsbereiche: Strafrecht (Bewährungswiderruf)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Betroffene legte Beschwerde gegen den Widerruf seiner Bewährung ein.
  • Beklagte: Die Staatsanwaltschaft vertrat die Auffassung, dass die Bewährung zu Recht widerrufen wurde.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Betroffene wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und erhielt Auflagen und Weisungen. Später beging er neue Straftaten und erfüllte Auflagen/Weisungen nicht rechtzeitig. Das Landgericht widerrief daraufhin die Bewährung.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob das Landgericht die Bewährung des Betroffenen wegen neuer Straftaten und Verstößen gegen Auflagen und Weisungen zu Recht widerrufen hat. Das Oberlandesgericht musste prüfen, ob stattdessen mildere Maßnahmen wie eine Verlängerung der Bewährungszeit ausreichten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht hob den Beschluss des Landgerichts auf, der die Bewährung widerrufen hatte. Stattdessen wurde die Bewährungszeit um ein halbes Jahr verlängert.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die neuen Straftaten und Verstöße trotz ihrer Relevanz durch die positive Entwicklung und die veränderten Lebensumstände des Betroffenen überlagert wurden. Insbesondere die Drogenabstinenz, die Aufnahme einer Suchtberatung und die spätere Erfüllung der Arbeitsauflage sprachen für eine günstige Zukunftsprognose. Eine Verlängerung der Bewährungszeit wurde als ausreichende Reaktion auf die Verfehlungen angesehen.
  • Folgen: Die Bewährung des Betroffenen bleibt bestehen, er muss die Freiheitsstrafe nicht verbüßen. Die Bewährungszeit verlängert sich jedoch um sechs Monate. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden zwischen dem Betroffenen und der Staatskasse geteilt.

Der Fall vor Gericht


Oberlandesgericht hebt Bewährungswiderruf auf: Positive Lebensentwicklung wiegt schwerer als neue Straftaten und Auflagenverstöße

Ein Mann, der während seiner Bewährungszeit erneut straffällig wurde und gegen Bewährungsauflagen verstieß, muss nun doch nicht die ursprünglich verhängte Freiheitsstrafe antreten. Das Oberlandesgericht hob einen entsprechenden Widerrufsbeschluss des Landgerichts Gera auf. Entscheidend für diese Kehrtwende war die nach den neuen Verfehlungen eingetretene positive Entwicklung im Leben des Betroffenen, die dem Gericht Anlass zu einer günstigeren Zukunftsprognose gab. Statt des Widerrufs wurde die Bewährungszeit verlängert. Der Fall beleuchtet die komplexen Abwägungen, die Gerichte treffen müssen, wenn es um den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung geht. Strafaussetzung zur Bewährung bedeutet, dass eine verhängte Freiheitsstrafe zunächst nicht im Gefängnis verbüßt werden muss. Stattdessen erhält der Verurteilte eine festgelegte Bewährungszeit – eine Art Bewährungsprobe –, in der er die Chance hat, durch Wohlverhalten und die Erfüllung bestimmter Bedingungen zu zeigen, dass er auch ohne Strafvollzug keine weiteren Straftaten begehen wird. Gelingt dies, wird die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit endgültig erlassen….


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