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Kein Verhandeln gegen möglicherweise verhandlungsunfähigen Betroffenen

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Ein Gerichtsurteil verhängte empfindliche Bußgelder wegen Tierschutzverstößen. Entscheidend wurde die Frage: Was, wenn ein Beteiligter laut ärztlichem Attest gar nicht verhandlungsfähig war? Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun klargestellt, dass solche Zweifel nicht ignoriert werden dürfen und das Urteil kassiert. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORbs 22/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Oldenburg
  • Datum: 01.04.2025
  • Aktenzeichen: 2 ORbs 22/25 (660 Js 158/24)
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Betroffene AA und der Betroffene BB, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts einlegten.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Das Amtsgericht Jever verurteilte in einer Bußgeldsache die Betroffene AA wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und den Betroffenen BB wegen Beteiligung an dieser Ordnungswidrigkeit zu Geldbußen.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentrale Frage war, ob das Amtsgericht die Hauptverhandlung ordnungsgemäß durchgeführt hat, obwohl Zweifel an der Fähigkeit des Betroffenen BB zur Teilnahme bestanden, und welche Folgen ein solcher Fehler für das Urteil gegen beide Betroffenen hat.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht Oldenburg hob das Urteil des Amtsgerichts Jever auf die Rechtsbeschwerden beider Betroffener hin insgesamt auf. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
  • Begründung: Das OLG sah einen Verfahrensfehler darin, dass das Amtsgericht die Hauptverhandlung fortführte, obwohl ein ärztliches Attest Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Betroffenen BB begründete und das Gericht diesen Zweifeln nicht nachging. Dies stellte einen absoluten Verfahrensfehler dar, der das Urteil gegen BB ungültig machte. Da die Verfahren verbunden waren und der Fehler die Verteidigungssituation von AA beeinträchtigen konnte, musste das Urteil auch hinsichtlich AA und damit insgesamt aufgehoben werden.
  • Folgen: Das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts ist unwirksam. Das Amtsgericht muss den Fall neu verhandeln und entscheiden, dabei sind auch die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens neu zu berücksichtigen.

Der Fall vor Gericht


Gerichtsurteil des OLG Oldenburg: Bußgeldbescheide wegen Tierschutzverstoß nach Verfahrensfehler bei Verhandlungsunfähigkeit aufgehoben

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Beschluss vom 1. April 2025 (Aktenzeichen: 2 ORbs 22/25 (660 Js 158/24)) ein Urteil des Amtsgerichts Jever aufgehoben. Im Kern ging es um die Frage, ob eine Gerichtsverhandlung durchgeführt werden darf, wenn ernsthafte Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit eines Betroffenen bestehen, die durch ein ärztliches Attest untermauert werden, und das Gericht diesen Zweifeln nicht ausreichend nachgeht. Dieser Fall beleuchtet die Bedeutung der Aufklärungspflicht des Gerichts und die Auswirkungen von Verfahrensfehlern auf das gesamte Urteil, auch für Mitbetroffene.

Ausgangssituation: Hohe Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz

Die Vorgeschichte spielte sich am Amtsgericht Jever ab, das am 4. Juli 2024 ein Urteil in einer Bußgeldsache fällte. Eine Frau war wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nummer 8 a des Tierschutzgesetzes zu einer empfindlichen Geldbuße von 4.000 Euro verurteilt worden….


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