Ein Raser unternahm einen ungewöhnlichen Schritt: Er suchte einen Verkehrspsychologen auf, in der Hoffnung auf ein milderes Bußgeld. Das zuständige Gericht ignorierte diesen Ansatz bei der Strafhöhe jedoch komplett. Jetzt muss der Fall neu aufgerollt werden, weil das Oberlandesgericht darin eine mögliche Verletzung der Rechte des Betroffenen sieht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORbs 32/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
- Datum: 17. April 2025
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Bußgeldsache
- Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verfassungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Betroffene, der Rechtsbeschwerde gegen ein Bußgeldurteil des Amtsgerichts eingelegt hatte.
- Beklagte: Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, die beantragte, das Rechtsmittel des Betroffenen zurückzuweisen.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein Betroffener erhielt ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Sein Verteidiger trug im Verfahren vor, dass er eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung besucht und die Bescheinigung vorgelegt hatte, in der Erwartung, dass dies zu einer milderen Strafe führen könnte, was zuvor vom Amtsrichter signalisiert worden sei. Das Amtsgericht berücksichtigte diesen Punkt im Urteil nicht.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob das Amtsgericht das rechtliche Gehör des Betroffenen verletzt hat, indem es das Vorbringen zur freiwilligen Beratung bei der Bemessung der Geldbuße nicht im Urteil gewürdigt hat, obwohl dies aus Sicht der Verteidigung relevant war.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen. Es hob den Teil des Urteils zur Höhe der Geldbuße auf und verwies die Sache in diesem Umfang an das Amtsgericht zurück. Der Teil des Urteils, der die Schuld (die Geschwindigkeitsüberschreitung selbst) feststellte, blieb bestehen.
- Begründung: Das Gericht begründete die Aufhebung des Teils zur Geldbuße mit der Verletzung des rechtlichen Gehörs. Obwohl eine Beratung allein nicht immer zur Reduzierung führt, hätte hier angesichts der Umstände und des Vorbringens der Verteidigung eine Auseinandersetzung mit diesem Punkt im Urteil erfolgen müssen. Da dies fehlte, war die Entscheidung zur Geldbuße nicht rechtssicher begründet und konnte vom OLG nicht überprüft werden.
- Folgen: Das Amtsgericht muss nun erneut über die Höhe der Geldbuße entscheiden und dabei das Vorbringen des Betroffenen zur freiwilligen Beratung berücksichtigen. Die Feststellung, dass der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten hat, bleibt wirksam.
Der Fall vor Gericht
OLG Brandenburg: Rechtliches Gehör bei Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Rolle der Verkehrspsychologie
Ein alltäglicher Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung führte zu einer juristischen Auseinandersetzung, die bis vor das Brandenburgische Oberlandesgericht reichte. Im Zentrum stand nicht die Frage der Schuld an sich, sondern die Art und Weise, wie das erstinstanzliche Gericht mit dem Verteidigungsvorbringen umging. Insbesondere ging es um die mögliche Minderung einer Geldbuße nach der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung und die Verletzung des rechtlichen Gehörs des betroffenen Autofahrers….