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Werkunternehmerpfandrecht – Vermögensschaden i. S. d. § 263 Abs. 1 StGB

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Kann man eine teure Autoreparatur in Auftrag geben, obwohl man zahlungsunfähig ist, und sich dann auf das Werkunternehmerpfandrecht der Werkstatt berufen? Ein Autofahrer versuchte genau das. Doch das OLG Hamm machte klar: Ohne den entscheidenden Kfz-Brief schützt das Pfandrecht oft nicht vor dem Vorwurf des Betrugs. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 ORs 19/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 25.03.2025
  • Verfahrensart: Revision
  • Rechtsbereiche: Strafrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Staatsanwaltschaft Münster (hatte Berufung eingelegt und die Verurteilung des Angeklagten beantragt)
  • Beklagte: Angeklagter (hatte sein Fahrzeug reparieren lassen, wurde vom Landgericht verurteilt und legte Revision ein)

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Angeklagte beauftragte eine Reparatur seines Pkw, obwohl er wusste, dass er die Kosten nicht bezahlen konnte. Er verschwieg seine Zahlungsunfähigkeit der Werkstatt. Die Reparatur wurde durchgeführt, die Rechnung wurde nicht bezahlt.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob durch die Reparatur trotz Zahlungsunfähigkeit ein Betrug vorliegt. Es wurde geprüft, ob ein Werkunternehmerpfandrecht der Werkstatt den entstandenen Vermögensschaden ausgleicht. Insbesondere war relevant, dass die zur Verwertung notwendigen Fahrzeugpapiere nicht bei der Werkstatt waren.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht Hamm hat die Revision des Angeklagten zurückgewiesen. Damit wurde die Verurteilung wegen Betrugs durch das Landgericht Münster rechtskräftig. Das Gericht bestätigte die Geldstrafe und die Einziehung des Wertes der Reparaturkosten.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass durch den betrügerischen Vertrag ein Vermögensschaden bei der Werkstatt entstanden ist. Das Werkunternehmerpfandrecht konnte diesen Schaden nicht ausgleichen, da es im konkreten Fall nicht werthaltig war. Die Verwertung war wegen der fehlenden Fahrzeugpapiere und notwendiger weiterer Schritte nicht ohne nennenswerte Schwierigkeiten möglich.
  • Folgen: Die Folge des Urteils ist, dass die Verurteilung des Angeklagten wegen Betruges bestehen bleibt. Er muss die verhängte Geldstrafe zahlen. Zudem wurde die Einziehung des Wertes der Reparaturleistung angeordnet.

Der Fall vor Gericht


OLG Hamm: Betrug bei Reparaturauftrag trotz Werkunternehmerpfandrecht – Fehlender Kfz-Brief für Verwertung entscheidend

Ein Autofahrer, der wissentlich zahlungsunfähig eine Autoreparatur in Auftrag gibt, macht sich des Betrugs strafbar, auch wenn der Werkstatt ein sogenanntes Werkunternehmerpfandrecht zusteht. Entscheidend ist, ob dieses Pfandrecht im konkreten Fall als vollwertiger Ausgleich für die nicht bezahlte Rechnung angesehen werden kann. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass dies in der Regel nicht der Fall ist, wenn die Werkstatt nicht im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) ist und deren Herausgabe erst mit erheblichem Aufwand erstreiten müsste. Die Verurteilung des Mannes wegen Betrugs gemäß § 263 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe und die Einziehung des Wertes der Reparaturkosten wurden damit bestätigt.

Ausgangssituation: Teure Autoreparatur trotz bekannter Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz

Der Fall begann am 5. März 2021, als der spätere Autofahrer bei einer Kfz-Werkstatt, der Firma A. & X. GmbH & Co….


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