Nach schweren Komplikationen im Krankenhaus fehlte ein entscheidendes Dokument, das Licht ins Dunkel bringen sollte. Doch zwei Gerichte schienen einen wichtigen Hinweis zu übersehen und wiesen die Klage ab. Erst der Bundesgerichtshof korrigierte diesen Fehler und erklärte unmissverständlich: Gerichte dürfen zentrale Beweise nicht einfach ignorieren.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Was bedeutet das konkret? Wenn Sie vor Gericht wichtige Beweise vorlegen, muss das Gericht diese berücksichtigen.
- Das Gericht darf Ihre zentralen Argumente und Beweismittel nicht einfach ignorieren.
- Das stärkt Ihr Recht auf ein faires Verfahren, egal ob Sie klagen oder verklagt werden.
- Besonders wichtig ist das für Patienten: Wenn es um mögliche Behandlungsfehler geht, müssen Gerichte alle relevanten Unterlagen ernst nehmen.
- Patienten haben generell das Recht auf vollständige Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen.
- In dem konkreten Fall, der zu dieser Entscheidung führte (einer Patientin fehlte ein Schmerzprotokoll), muss das Gericht den Fall nun neu verhandeln und die zuvor ignorierten Beweise prüfen.
Quelle: BGH vom 21. Juni 2022 (Az. VI ZR 1067/20)
Ignorierte Beweise im Arzthaftungsprozess: BGH stärkt Patientenrechte – Was Sie wissen müssen
Stellen Sie sich vor, Sie waren im Krankenhaus, es gab Komplikationen, und nun brauchen Sie dringend Ihre vollständigen Behandlungsunterlagen, um zu verstehen, was passiert ist. Doch ein wichtiges Dokument fehlt – die Klinik behauptet sogar, es wurde nie erstellt. Genau diese frustrierende Situation erlebte eine Patientin und zog bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Mit einem wegweisenden Beschluss (Az. VI ZR 1067/20 vom 21. Juni 2022) hat der BGH nun klargestellt: Gerichte dürfen wichtige Beweise nicht einfach übergehen. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen – nicht nur für Arzthaftungsfälle, sondern für jeden, der vor Gericht sein Recht sucht.
Der Fall: Ein fehlendes Schmerzprotokoll und seine Folgen
Was war geschehen?
Im Mai 2017 unterzog sich eine Patientin, nennen wir sie Frau S., einer arthroskopischen Operation am linken Knie in einem Krankenhaus. Die Narkose erfolgte über eine sogenannte Spinalanästhesie, eine Betäubung nahe am Rückenmark. Nach der Operation traten bei Frau S. schwerwiegende gesundheitliche Probleme auf: möglicherweise ein postpunktionelles Syndrom, das zu einer inkompletten Querschnittslähmung sowie Problemen bei der Blasen- und Mastdarmentleerung führte. Um die Vorgänge während ihres Aufenthalts nachvollziehen zu können – auch im Hinblick auf mögliche Behandlungsfehler –, forderte Frau S. ihre vollständigen Krankenunterlagen vom Krankenhaus an. Was sie erhielt, war jedoch unvollständig und enthielt sogar ein Schmerzprotokoll eines völlig anderen Patienten. Frau S. war sich jedoch sicher: Auch für sie musste während ihres Aufenthalts vom 2. bis 4. Mai 2017 ein solches Schmerzprotokoll angefertigt worden sein, in dem typischerweise Schmerzintensität und verabreichte Medikamente dokumentiert werden.
Warum ist ein Schmerzprotokoll wichtig?
Ein solches Protokoll kann entscheidende Informationen liefern, gerade wenn es um die Beurteilung von Komplikationen nach einer Operation oder Anästhesie geht. Es dokumentiert, wie sich der Zustand des Patienten entwickelt hat, wann welche Maßnahmen ergriffen wurden und wie auf Schmerzzustände reagiert wurde. Für Frau S….