Ein einfacher Blitzer-Bescheid kann teuer werden, doch was, wenn die Geschwindigkeitsmessung nicht nachvollziehbar ist? Genau das steht im Raum, wenn moderne Messgeräte keine Rohdaten speichern, die eine Überprüfung ermöglichen würden. Diese Frage nach einem fairen Verfahren bei der digitalen Beweiserhebung landet nun beim Bundesgerichtshof. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ss (OWi) 112/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verfassungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Person, die gegen eine Geldbuße wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeht (der Betroffene), vertreten durch seinen Verteidiger.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein Betroffener wurde wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung basierte auf dem Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung mit einem bestimmten Gerät.
- Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt ist, ob das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung als Beweis verwendet werden darf, wenn die technisch mögliche Speicherung der Rohmessdaten unterbleibt und eine Überprüfung der Messung durch die Verteidigung auf andere Weise nicht möglich ist.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht Saarbrücken legt die Frage nach der Verwertbarkeit des Messergebnisses ohne Rohdaten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor.
- Begründung: Das Gericht fühlt sich gebunden an die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, wonach unter diesen Umständen das Recht auf ein Faires Verfahren verletzt ist und das Messergebnis nicht verwertet werden darf. Da diese Rechtsansicht von anderen Gerichten abweicht, ist eine Klärung durch den Bundesgerichtshof erforderlich, um eine einheitliche Rechtsprechung zu erreichen.
- Folgen: Die Folge der Entscheidung ist, dass nun der Bundesgerichtshof über die Rechtsfrage entscheiden wird, um eine einheitliche Handhabung in ähnlichen Fällen sicherzustellen.
Der Fall vor Gericht
Fehlende Rohmessdaten bei Poliscan-Blitzern: OLG Saarbrücken legt Frage nach Beweisverwertungsverbot dem BGH vor – Faires Verfahren in Gefahr?
Ein alltäglicher Vorgang – eine Geschwindigkeitsüberschreitung, festgestellt durch ein mobiles Messgerät – führt zu einer grundlegenden Rechtsfrage, die nun den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen wird. Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat entschieden, eine zentrale Frage zur Verwertbarkeit von Messergebnissen ohne gespeicherte Rohmessdaten zur Klärung vorzulegen. Im Kern geht es darum, ob das Recht auf ein faires Verfahren verletzt ist, wenn einem Autofahrer die Möglichkeit genommen wird, die Korrektheit einer Messung nachzuvollziehen, weil entscheidende Daten fehlen.
Der Ausgangspunkt: Ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit
Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht St. Ingbert zu einer Geldbuße von 250 Euro verurteilt. Der Vorwurf: Er soll außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahrlässig um 35 km/h überschritten haben. Grundlage für diese Verurteilung war ausschließlich das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung. Diese wurde mit dem weit verbreiteten mobilen Messgerät Poliscan FM 1 (Softwareversion 4.4.9) des Herstellers Vitronic durchgeführt. Das Amtsgericht ging von einem sogenannten standardisierten Messverfahren aus….