Die Lichter gehen aus – ein alltägliches Drama für Mieter. Doch wann wird ein Stromausfall in der Mietwohnung zum Fall für die Gerichte und erfordert einen gerichtlichen Eilantrag? Ein aktuelles Urteil zeigt, dass manchmal der Griff zum Telefon der notwendige erste Schritt ist, bevor der Gang zum Richter führt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 C 88/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgerichts Bottrop
- Datum: 24.04.2025
- Aktenzeichen: 8 C 88/25
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Mieter, der zunächst gerichtlichen Zugriff auf den Stromsicherungskasten begehrte und später beantragte, die Verfahrenskosten der Vermieterin aufzuerlegen.
- Beklagte: Die Vermieterin, die sich gegen den Antrag des Mieters verteidigte und später beantragte, die Kosten dem Mieter aufzuerlegen.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: In der Wohnung eines Mieters kam es zu einem Stromausfall, der Sicherungskasten befand sich außerhalb seiner Wohnung im Kellerraum einer Nachbarin. Der Mieter verfügte nicht über den notwendigen Schlüssel.
- Kern des Rechtsstreits: Der Mieter beantragte eine gerichtliche Eilentscheidung zur Wiederherstellung des Zugangs. Streitpunkt war, ob dieser Antrag zulässig war, obwohl der Mieter die Vermieterin zuvor nur per SMS kontaktiert hatte und andere Kontaktmöglichkeiten nicht ausreichend genutzt hatte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht wies den Antrag des Mieters auf Kostenauferlegung ab. Dies bedeutete, dass das Gericht zu dem Ergebnis kam, dass der ursprüngliche Eilantrag des Mieters mutmaßlich keinen Erfolg gehabt hätte.
- Begründung: Das Gericht begründete dies damit, dass dem ursprünglichen Eilantrag der erforderliche Verfügungsgrund fehlte. Der Mieter hatte vor Beantragung der Eilentscheidung lediglich eine SMS an die Vermieterin gesendet und es versäumt, einfachere und naheliegendere Kontaktmöglichkeiten wie einen Telefonanruf oder ein persönliches Aufsuchen zu nutzen.
- Folgen: Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Mieter auferlegt. Das Urteil wurde für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Der Fall vor Gericht
Stromausfall: Gericht weist Eilantrag des Mieters ab – Anruf bei Vermieterin wäre vorzuziehen gewesen
Ein Urteil des Amtsgerichts Bottrop (Az.: 8 C 88/25 vom 24.04.2025) beleuchtet die Frage, wann ein Mieter bei einem Stromausfall berechtigt ist, sofort eine gerichtliche Eilentscheidung, eine sogenannte Einstweilige Verfügung, zu beantragen. Im konkreten Fall entschied das Gericht, dass der Mieter die Kosten des Verfahrens tragen muss, da er vor der Antragstellung nicht ausreichend versucht hatte, die Vermieterin auf einfacheren Wegen wie Telefon oder persönliches Aufsuchen zu kontaktieren, um das Problem zu lösen.
Ausgangssituation: Stromausfall in Mietwohnung und unzugänglicher Sicherungskasten
Der Fall begann am Morgen des 12. März 2025, als in der Erdgeschosswohnung eines Mieters im Haus Nummer 10 in Bottrop der Strom ausfiel. Eine ärgerliche Situation, die jedoch dadurch kompliziert wurde, dass sich der zugehörige Stromsicherungskasten nicht in der Wohnung des Mieters befand. Stattdessen war er im Kellerraum einer Nachbarin, Frau W##, installiert. Der betroffene Mieter besaß keinen eigenen Schlüssel zu diesem Kellerraum und konnte somit nicht selbstständig versuchen, die Sicherung wieder einzuschalten und die Stromversorgung wiederherzustellen….