Ein jahrelanger Streit um massive Dachmängel an einem Ladenlokal sollte endlich durch ein Gutachten geklärt werden. Doch das Landgericht Hagen zerpflückte das Papier des Sachverständigen und verwarf es als völlig unbrauchbar. Das Urteil: Der Gutachter wurde entlassen, die Suche nach der Ursache der Schäden beginnt von Neuem. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 OH 3/17 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Hagen
- Datum: 12.09.2024
- Aktenzeichen: 6 OH 3/17
- Verfahrensart: Selbständiges Beweisverfahren
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Partei, die das selbständige Beweisverfahren zur Klärung von Mängeln beantragt hat.
- Beklagte: Partei, gegen die sich das Verfahren richtet, und eine Partei, die diese unterstützt.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Das Verfahren befasst sich mit Feuchtigkeitsschäden an einem Dach. Es wurde ein Sachverständiger beauftragt, um die Mängel zu klären, der über mehrere Jahre Gutachten und Ergänzungen vorlegte.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging in dieser Entscheidung darum, ob das vorliegende Sachverständigengutachten so fehlerhaft ist, dass es unbrauchbar ist und ein neuer Gutachter beauftragt werden muss.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht hat entschieden, den bisherigen Sachverständigen von seinem Auftrag zu entbinden und stattdessen einen neuen Sachverständigen zu bestellen. Über die Vergütung des bisherigen Sachverständigen soll später entschieden werden.
- Begründung: Das Gericht hielt das bisherige Gutachten für ungenügend und unverwertbar, da es widersprüchlich, unvollständig, schwer nachvollziehbar war und auf falschen Grundlagen beruhte. Trotz gerichtlicher Versuche, die Mängel zu beheben, waren diese als nicht mehr heilbar anzusehen, insbesondere da der Sachverständige unzuverlässige Methoden nutzte, widersprüchliche Angaben machte und gerichtliche Anweisungen missachtete.
- Folgen: Die Klärung der Dachmängel verzögert sich durch die erneute Begutachtung. Ein neuer Gutachter muss sich nun einarbeiten. Das Gericht wird über die Vergütung des abgelösten Sachverständigen gesondert entscheiden.
Der Fall vor Gericht
Gerichtsurteil LG Hagen: Sachverständigengutachten zu Dachschäden als unbrauchbar eingestuft – Gutachter entpflichtet
Ein langwieriges gerichtliches Verfahren zur Klärung von Baumängeln hat eine entscheidende Wendung genommen: Das Landgericht Hagen hat in einem Beschluss vom 12. September 2024 (Az.: 6 OH 3/17) einen Sachverständigen von seinen Aufgaben entbunden. Dessen Gutachten zu Dachmängeln an einem Ladenlokal wurde als grundlegend mangelhaft und unbrauchbar bewertet. Die Konsequenz: Ein neuer Gutachter muss bestellt werden, was das Verfahren weiter verzögert, aber laut Gericht unumgänglich ist, um eine verlässliche Tatsachengrundlage zu schaffen.
Selbständiges Beweisverfahren am LG Hagen: Jahrelanger Streit um Dachmängel und Feuchtigkeitseintritt in Ladenlokal
Im Mittelpunkt des Falles steht ein sogenanntes selbständiges Beweisverfahren. Diese Art von Verfahren dient dazu, Beweise zu sichern, oft schon bevor es zu einem eigentlichen Hauptprozess kommt. Hier ging es konkret um Mängel an einer Dachkonstruktion eines Ladenlokals, insbesondere um wiederkehrende Feuchtigkeitseintritte. Bereits im Jahr 2015, genauer am 12. März, wurde ein Diplom-Ingenieur als Sachverständiger bestellt, um die Ursachen und den Umfang der Schäden zu untersuchen….