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Regelungen des Rechts der Bruchteilseigentümer sind durch Beschlussfassung möglich

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Was passiert, wenn Miteigentümer über die Nutzung ihrer gemeinsamen Straße zerstreiten? Ein Feuerwehrpfosten auf einer gemeinschaftlichen Stichstraße sorgte für genau diesen Konflikt vor Gericht. Das OLG Frankfurt musste nun klären, wie Entscheidungen über Gemeinschaftseigentum korrekt getroffen werden müssen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 U 148/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
  • Datum: 04.11.2024
  • Aktenzeichen: 13 U 148/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Miteigentum, Nachbarrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer von Grundstücken und Miteigentümer einer gemeinschaftlichen Verkehrsfläche. Sie begehrten die Beseitigung eines installierten Pfostens und die Unterlassung weiterer Sperrungen der Stichstraße.
  • Beklagte: Eigentümer von Grundstücken und Miteigentümer derselben Verkehrsfläche. Sie installierten einen Pfosten auf der Stichstraße und einer der Beklagten versperrte diese zusätzlich mit Fahrzeugen.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Parteien sind Miteigentümer einer gemeinschaftlichen Verkehrsfläche mit Stichstraßen. Nachdem eine Stichstraße, die zuvor durch Steine versperrt war, freigelegt wurde, installierten die Beklagten einen Pfosten und einer der Beklagten blockierte sie zusätzlich mit Fahrzeugen. Die Kläger forderten die Beseitigung und Unterlassung.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob die Beklagten berechtigt waren, eine im Miteigentum stehende Stichstraße zu sperren. Dies hing davon ab, ob hierfür ein wirksamer Beschluss der Miteigentümergemeinschaft vorlag und welche Rechte die beeinträchtigten Miteigentümer hatten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht änderte das erstinstanzliche Urteil teilweise ab. Es verurteilte die Beklagten, den Pfosten auf der Stichstraße zu beseitigen und die Fahrbahn wiederherzustellen. Der Beklagte, der die Straße mit Fahrzeugen versperrt hatte, wurde zur Unterlassung dieser Handlung verurteilt, solange kein wirksamer Beschluss der Miteigentümergemeinschaft vorliegt.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass für die Sperrung der Stichstraße durch den Pfosten kein wirksamer Beschluss der Miteigentümergemeinschaft vorlag. Eine solche Beschlussfassung erfordert eine ordnungsgemäße Einladung, die auf eine geplante Entscheidung hinweist und die Teilnahme aller Miteigentümer ermöglicht, was hier nicht erfolgte. Die Sperrung durch ein Fahrzeug stellte eine unzulässige Beeinträchtigung dar.
  • Folgen: Die Beklagten müssen den installierten Pfosten entfernen und die Fahrbahn wiederherstellen. Einer der Beklagten darf die Stichstraße nicht mehr mit Fahrzeugen oder anderen Hindernissen versperren, es sei denn, die Miteigentümergemeinschaft trifft hierzu einen wirksamen Beschluss. Die Beklagten tragen den Großteil der Prozesskosten.

Der Fall vor Gericht


Feuerwehrpfosten auf gemeinsamer Stichstraße: OLG Frankfurt stärkt Rechte von Miteigentümern bei Sperrung und Beschlussfassung im Bruchteilseigentum

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 04. November 2024 (Az.: 13 U 148/23) entschieden, dass die Sperrung einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Stichstraße durch einen Feuerwehrpfosten ohne einen wirksamen Beschluss aller Bruchteilseigentümer unzulässig ist….


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