Die jährliche Nebenkostenabrechnung wirft oft Fragen auf, doch wie prüft man die Belege, wenn der Vermieter hunderte Kilometer entfernt sitzt? Dieser Frage musste sich das Landgericht Hanau stellen, als ein ehemaliger Mieter aufgrund der Distanz Kopien statt persönlicher Einsicht verlangte. Er zog vor Gericht, um sein Recht auf Zusendung der Unterlagen durchzusetzen. Das Urteil klärt nun, welche Pflichten Vermieter in solchen Fällen haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 S 43/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Hanau
- Verfahrensart: Berufung
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ehemaliger Mieter, der die Betriebskostenabrechnung für 2021 anficht und Belege einsehen oder zugesandt bekommen wollte.
- Beklagte: Vermieter, der die Betriebskostenabrechnung erstellt hat und Einsichtnahme in die Belege anbietet.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein ehemaliger Mieter stritt über die Betriebskostenabrechnung 2021. Er verlangte die Zusendung von Belegen, während der Vermieter Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Verwalters anbot. Der Mieter argumentierte, die Einsichtnahme sei wegen der Entfernung unzumutbar geworden, besonders nach seinem Umzug.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, unter welchen Umständen ein Mieter Anspruch auf Zusendung von Betriebskosten-Belegen hat, anstatt diese beim Vermieter einsehen zu müssen, insbesondere bei größeren Entfernungen.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Landgericht Hanau wies die Berufung des ehemaligen Mieters gegen das Urteil des Amtsgerichts zurück. Damit wurde die ursprüngliche Entscheidung bestätigt und der Mieter muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
- Begründung: Die Berufung hatte keine Aussicht auf Erfolg. Ein Anspruch auf Zusendung von Belegkopien besteht nur bei Unzumutbarkeit der Einsichtnahme, was hier nicht der Fall war. Die Entfernung während der Mietzeit (ca. 46 km) galt als zumutbar, und der spätere Umzug des Mieters liegt in dessen Risiko.
- Folgen: Der ehemalige Mieter hat den Rechtsstreit endgültig verloren und muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Das Urteil stärkt das Recht des Vermieters, Belege grundsätzlich zur Einsicht bereitzuhalten, solange die Entfernung zumutbar ist.
Der Fall vor Gericht
Betriebskostenabrechnung: Kein automatischer Anspruch auf Zusendung von Belegkopien für ehemaligen Mieter – Landgericht Hanau bestätigt Zumutbarkeit der Einsichtnahme vor Ort
Ein Rechtsstreit zwischen einem ehemaligen Mieter und seinem Vermieter über die Modalitäten der Belegeinsicht zur Betriebskostenabrechnung landete vor dem Landgericht Hanau. Im Kern ging es um die Frage, ob der ehemalige Mieter einen Anspruch darauf hat, Kopien der Abrechnungsbelege zugesandt zu bekommen, anstatt diese in den Geschäftsräumen des Vermieters beziehungsweise dessen Hausverwaltung einzusehen. Insbesondere die Entfernung zum Einsichtsort und ein zwischenzeitlicher Umzug des ehemaligen Mieters standen im Fokus der Auseinandersetzung.
Der Streit um die Betriebskostenabrechnung 2021 und das Recht auf Belegeinsicht des ehemaligen Mieters
Der ehemalige Mieter hatte die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021 von seinem Vermieter erhalten und wollte die zugrundeliegenden Belege prüfen….