Ein Fahrverbot wurde einem Autofahrer nach einem Verkehrsverstoß auferlegt. Er ging in die nächste Instanz, um das Urteil anzufechten. Doch am Ende muss er seinen Führerschein trotzdem nicht abgeben. Eine außergewöhnlich lange Verfahrensverzögerung nach dem ersten Urteil gab den Ausschlag. Zum vorliegenden Urteil Az.: ORbs 24 SsBs 192/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Dresden
- Datum: 20.01.2025
- Aktenzeichen: ORbs 24 SsBs 192/24
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren (Ordnungswidrigkeit)
- Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht, Verfassungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Betroffene (Appellierende Partei, die gegen das Urteil des Amtsgerichts vorging)
- Beklagte: Generalstaatsanwaltschaft Dresden (vertreten die Staatskasse)
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein Betroffener wurde vom Amtsgericht wegen einer länger zurückliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit zu einem Fahrverbot verurteilt. Gegen dieses Urteil legte er Rechtsbeschwerde ein. Nach dem erstinstanzlichen Urteil kam es zu einer erheblichen, vom Betroffenen nicht verschuldeten Verfahrensverzögerung.
- Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob ein angeordnetes Fahrverbot aufgehoben werden muss, wenn es nach dem erstinstanzlichen Urteil zu einer erheblichen, vom Betroffenen nicht verschuldeten Verfahrensverzögerung kommt. Dies war zu prüfen, auch wenn die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil im Übrigen unbegründet ist.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht wies die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil im Wesentlichen als unbegründet zurück. Es hob aber das vom Amtsgericht verhängte Fahrverbot wegen der Verfahrensverzögerung auf. Die Kosten des Rechtsmittels wurden hälftig zwischen dem Betroffenen und der Staatskasse geteilt.
- Begründung: Das Gericht begründete die Aufhebung des Fahrverbots damit, dass dessen erzieherische Funktion aufgrund der erheblichen, nicht vom Betroffenen verschuldeten Verfahrensverzögerung nach dem erstinstanzlichen Urteil verloren gegangen sei. Das Recht auf angemessene Verfahrensdauer erfordere dies. Die Verzögerung sei hier erheblich gewesen und vom Gericht von Amts wegen zu prüfen.
- Folgen: Die unmittelbare Folge ist, dass das ursprünglich verhängte Fahrverbot entfällt und der Betroffene seinen Führerschein behalten kann. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens wurden zwischen dem Betroffenen und der Staatskasse aufgeteilt.
Der Fall vor Gericht
OLG Dresden: Fahrverbot nach langer Verfahrensverzögerung aufgehoben – trotz abgelehnter Rechtsbeschwerde wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem bemerkenswerten Beschluss vom 20. Januar 2025 (Az.: ORbs 24 SsBs 192/24) entschieden, dass ein Fahrverbot auch dann aufgehoben werden kann, wenn eine Erhebliche Verfahrensverzögerung nach dem erstinstanzlichen Urteil eintritt, die der Betroffene nicht zu verantworten hat. Dies gilt selbst dann, wenn die eigentliche Rechtsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit keinen Erfolg hat….