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Fahrradunfall im Begegnungsverkehr – Verstoß gegen Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO

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Ein schwerer Zusammenstoß auf einem Radweg ließ einen Radfahrer schwer verletzt zurück. Er klagte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen die Erben des verstorbenen Unfallgegners. Doch trotz der dramatischen Folgen scheiterte die Forderung vor Gericht an einer zentralen Hürde. Der Beweis für die Schuld des Verstorbenen konnte nicht erbracht werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 12/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Hamm
  • Datum: 17.01.2025
  • Aktenzeichen: 7 U 12/23
  • Verfahrensart: Berufung
  • Rechtsbereiche: Haftungsrecht, Deliktsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Fahrradfahrer, der bei einer Kollision verletzt wurde und Schadenersatz forderte.
  • Beklagte: Die Erben des verstorbenen Pedelec-Fahrers sowie dessen privater Haftpflichtversicherer, die eine Haftung bestritten.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Zusammenstoß zwischen einem Fahrradfahrer und einem Pedelec-Fahrer auf einem kombinierten Geh- und Radweg, bei dem der Fahrradfahrer schwere Verletzungen erlitt. Der Pedelec-Fahrer verstarb später, seine Erben und sein Versicherer wurden verklagt.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der verstorbene Pedelec-Fahrer den Unfall schuldhaft verursacht hatte, insbesondere durch einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, oder ob ein Fehlverhalten des Klägers ursächlich war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht wies die Berufung des Klägers gegen den Versicherer als unzulässig und gegen die Erben als unbegründet zurück. Gleichzeitig gab es der Berufung der Erben statt und wies die Klage des Klägers in vollem Umfang ab.
  • Begründung: Ein schuldhaftes unfallursächliches Verhalten des verstorbenen Pedelec-Fahrers konnte nicht bewiesen werden. Die Beweiswürdigung der ersten Instanz, die sich allein auf die vagen Angaben des Klägers stützte, war fehlerhaft und reichte nicht aus, um eine Pflichtverletzung des Pedelec-Fahrers festzustellen.
  • Folgen: Der Kläger erhält keinen Schadensersatz von den Beklagten und muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Der Fall vor Gericht


OLG Hamm: Radfahrer nach Kollision mit Pedelec erfolglos – Kein Schmerzensgeld und Schadensersatz mangels Beweis für Schuld des Verstorbenen

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass ein Radfahrer, der bei einer Kollision mit einem Pedelec-Fahrer schwer verletzt wurde, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen die Erben des mittlerweile verstorbenen Pedelec-Fahrers hat. Der zentrale Grund: Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Pedelec-Fahrer den Unfall schuldhaft verursacht hat, insbesondere durch einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Das Gericht wies die Klage des Radfahrers vollständig ab und änderte damit eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz.

Der Unfallhergang: Frontalzusammenstoß auf kombiniertem Geh- und Radweg N.

Der Unfall ereignete sich bereits im April 2016 in den frühen Morgenstunden auf einem kombinierten Geh- und Radweg an der H.-straße in N. Dieser Weg verlief parallel zur Fahrbahn und war durch einen Bordstein von dieser getrennt. Beteiligt waren zwei Radfahrer, die sich entgegenkamen: Der verletzte Radfahrer war mit seinem normalen Fahrrad unterwegs und nutzte den Weg in seiner Fahrtrichtung linksseitig, um nach N. zu gelangen. Ihm entgegen kam Herr O. auf seinem Pedelec (unterstützt bis 25 km/h), der den Weg in seiner Fahrtrichtung rechtsseitig in Richtung W….


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