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Vergleich bei mehreren Kündigungen – Gegenstandswert

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Zwei Kündigungen, ein Prozess, ein Vergleich: Wie wird der Gegenstandswert berechnet, wenn der Streit um den doppelten Jobverlust beigelegt wird? Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg liefert nun eine wichtige Klärung für solche arbeitsrechtlichen Verfahren. Es zeigt, wie bei der Wertfestsetzung die wirtschaftliche Differenz zwischen den Beendigungsterminen zählt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 26 Ta (Kost) 6017/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Verfahrensart: sofortige Beschwerde
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kostenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Hatte Klage gegen zwei aufeinanderfolgende Kündigungen sowie Zahlungsansprüche erhoben.
  • Beklagte: Der Arbeitgeber, der die Kündigungen aussprach und dessen Rechtsvertreter die Berechnung des Gegenstandswerts angefochten haben.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer klagte gegen zwei aufeinanderfolgende Kündigungen seines Arbeitgebers mit unterschiedlichen Beendigungszeitpunkten. Die Parteien schlossen einen Vergleich, der das Arbeitsverhältnis zum früheren Zeitpunkt beendete und zusätzliche Leistungen wie eine Abfindung vorsah. Das Arbeitsgericht berechnete den Wert des Verfahrens, wobei der Wert der zweiten Kündigung nicht voll eingerechnet wurde. Die Rechtsvertreter des Arbeitgebers fochten diese Berechnung an.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, wie der Wert eines arbeitsrechtlichen Verfahrens korrekt berechnet wird, wenn über zwei Kündigungen gestritten und ein Vergleich geschlossen wird, der das Arbeitsverhältnis zum Termin der ersten Kündigung beendet, aber weitere Leistungen umfasst. Zentrale Frage war, ob der Wert der zweiten Kündigung voll addiert oder nur die wirtschaftliche Differenz der Beendigungszeitpunkte berücksichtigt wird.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landesarbeitsgericht gab der Beschwerde der Beklagtenvertreter statt und änderte die Entscheidung des Arbeitsgerichts ab. Es setzte den Gegenstandswert für das Verfahren und den Vergleich auf höhere Beträge fest.
  • Begründung: Bei mehreren Streitgegenständen werden die Werte grundsätzlich zusammengerechnet, es sei denn, sie betreffen dasselbe wirtschaftlich. Kündigungsschutzanträge werden bewertet, aber bei mehreren Kündigungen im Vergleich, der zu einem früheren Zeitpunkt beendet, wird nur die wirtschaftliche Differenz der Beendigungszeitpunkte berücksichtigt. Diese wirtschaftliche Differenz bemisst sich nach dem potenziellen Einkommensverlust zwischen den streitigen Beendigungsdaten. Da der Vergleich weitere Leistungen enthielt und die Beendigung auf den früheren Termin festlegte, wurde die wirtschaftliche Differenz (ein Bruttoeinkommen) zum Verfahrenswert addiert.
  • Folgen: Die Entscheidung zur Gegenstandswertfestsetzung ist unanfechtbar. Für das Beschwerdeverfahren selbst entstanden keine zusätzlichen Kosten.

Der Fall vor Gericht


Gegenstandswert im Arbeitsrecht: Wie mehrere Kündigungen und ein Vergleich den Wert bestimmen – Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg

Eine häufige Frage im Arbeitsrecht betrifft die Berechnung der Kosten und des sogenannten Gegenstandswerts, wenn sich Arbeitnehmer gegen mehrere Kündigungen wehren und der Streit durch einen Vergleich beigelegt wird….


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