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Streitwert bei mehreren außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen

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Ein Arbeitnehmer kämpfte gegen gleich fünf Kündigungen. Nachdem das Ringen um den Arbeitsplatz beendet war, ging es um den finanziellen Wert des Verfahrens, den Streitwert. Doch der Versuch, diese gerichtliche Festlegung zu hinterfragen, scheiterte bereits im Ansatz. Eine entscheidende Frist war verstrichen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 26 Ta (Kost) 6015/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg
  • Datum: 05.06.2024
  • Aktenzeichen: 26 Ta (Kost) 6015/24
  • Verfahrensart: Beschluss
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Gerichtskostenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Arbeitnehmer, der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung eingelegt hat.
  • Beklagte: Arbeitgeber, der mehrere Kündigungen ausgesprochen hat und Partei im ursprünglichen Verfahren war.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Arbeitgeber sprach mehrere Kündigungen aus. Dagegen klagte der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht. Nach dem Urteil erließ das Arbeitsgericht einen separaten Beschluss zur Festsetzung des Streitwerts, gegen den der Arbeitnehmer Beschwerde einlegte.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Beschwerde des Arbeitnehmers gegen den Streitwertbeschluss fristgerecht eingelegt war und ob die Höhe des Streitwerts, insbesondere bei mehreren Kündigungen unterschiedlicher Art, korrekt festgesetzt wurde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landesarbeitsgericht hat die Beschwerde des Arbeitnehmers gegen den Streitwertbeschluss als unzulässig abgewiesen.
  • Begründung: Die Beschwerde war unzulässig, da die gesetzliche Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft des Hauptsacheurteils versäumt wurde. Hilfsweise wäre die Beschwerde auch unbegründet gewesen, da die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts der Rechtsprechung entsprach, insbesondere bei der Bewertung einer späteren Kündigung.
  • Folgen: Die Entscheidung des Arbeitsgerichts zur Streitwertfestsetzung ist endgültig. Das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht war gebührenfrei und die Entscheidung ist unanfechtbar.

Der Fall vor Gericht


Streitwert bei Kündigungsschutzklage: LAG Berlin-Brandenburg weist Beschwerde wegen Fristversäumnis zurück – Details zur Berechnung bei mehreren Kündigungen

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss vom 5. Juni 2024 (Az.: 26 Ta (Kost) 6015/24) die Beschwerde eines Arbeitnehmers gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das Arbeitsgericht Berlin zurückgewiesen. Die Entscheidung verdeutlicht wichtige Aspekte zur Berechnung des Streitwerts bei mehreren Kündigungen und zur Einhaltung von Fristen im arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere bei der Anfechtung von Streitwertbeschlüssen. Kern der Entscheidung war, dass die Beschwerde des Arbeitnehmers zu spät eingereicht wurde und daher unzulässig war. Hilfsweise bestätigte das Gericht aber auch die sachliche Richtigkeit der Streitwertfestsetzung durch die Vorinstanz.

Ausgangslage: Mehrere Kündigungen und die Klage des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht Berlin

Der Fall nahm seinen Anfang mit einer Auseinandersetzung zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber sprach im Jahr 2022 eine ganze Reihe von Kündigungen gegenüber dem Arbeitnehmer aus. Zunächst erfolgten zwei außerordentliche Kündigungen am 1. und 12. April 2022. Kurz darauf folgten zwei ordentliche Kündigungen am 8. und 20. April 2022….


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